Versicherungswechsel
Meldet die alte VG das Aussetzen der Haftpflichtversicherung und wurde die Änderung im Fahrzeugausweis noch nicht vollzogen, so wird ein Verfahren wegen fehlendem Versicherungsschutz eingeleitet (Gebühr min. CHF 40.00). Dieses Verfahren wird erst mit der Änderung im Fahrzeugausweis, der Abgabe der Kontrollschilder oder der Vorlage eines eVn der alten VG erledigt. Die Übermittlung des eVn bietet ohne dessen Einlösung (Änderung im Fahrzeugausweis) keine uneingeschränkte Deckungsgarantie der neuen Versicherung.
Bei einem ausschliesslichen Versicherungswechsel besteht die Möglichkeit die neue Versicherung im Fahrzeugausweis bis zu zwei Monate vorzeitig eintragen zu lassen. Nach Eintrag der neuen VG ist eine Mutation bis zur Gültigkeit des eVn nicht mehr möglich.