Tagesausweise
Erteilung (Art. 20 und 21 VVV)
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Tagesausweise für Motorfahrzeuge oder Anhänger werden auf Gesuch hin ausgestellt, wenn hinreichende Gewähr für die Betriebssicherheit des Fahrzeugs besteht.
Tagesschilder- und ausweise werden ab Gültigkeitsbeginn gegen Vorweisung des originalen Fahrzeugausweises und eines gültigen Führerausweises erteilt. Bei Fahrzeugvorführungen ist das Aufgebot mitzubringen. Tagesausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von 1, 2, 3 oder 4 Tagen ausgestellt. |
Nachweis der Betriebssicherheit
Bei Fahrzeugen mit einem Prüfungsintervall von 4-3-2 oder 5-3-2 Jahren gilt: |
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Bei Fahrzeugen mit einem Prüfungsintervall von 1-1-1 oder 2-2-1Jahr gilt:
Bei Fahrzeugen mit einem Prüfungsintervall 6-6-6, 5-5-5, 5-3-3 oder 3-3-3 Jahren gilt:
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Einschränkungen
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Fahrzeuge mit Tagesschildern dürfen nur für unentgeltliche Fahrten verwendet und nicht vermietet werden; es dürfen sich höchstens acht Personen im Fahrzeug befinden. Gefährlichen Ladungen dürfen nicht befördert werden. Last- und Lieferwagen dürfen nur leer verwendet werden (Ausnahme: Direkte Fahrt zur Fahrzeugvorführung in der Motorfahrzeugprüfstation beider Basel in Münchenstein).
Tagesschilder dürfen aufgrund zwingender Rechtsvorschriften nicht für Fahrzeuge, welche ihren Standort im Ausland haben und in die Schweiz importiert werden sollen, ausgegeben werden.
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Gebühren
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Gebühren und Versicherungsprämien für Tagesschilder und -ausweise werden beim Bezug der Schilder fällig. Es kann in bar oder mit der EC-direkt- bzw. der Postomatkarte bezahlt werden.
Personen mit ausserkantonalem Wohnsitz müssen eine Kaution bis zu CHF 500.00 hinterlegen. |
Dauer
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Vers.prämie
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Fahrzeug-
ausweis |
Total
Tagesschild |
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Leichte Personenwagen
bis 3.5 t Gesamtgewicht |
24 Std.
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19.00
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55.00
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74.00
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48 Std.
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26.00
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55.00
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81.00
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72 Std.
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33.00
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55.00
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88.00
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96 Std.
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40.00
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55.00
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95.00
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Motorräder
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24 Std.
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17.00
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55.00
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72.00
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48 Std.
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23.00
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55.00
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78.00
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72 Std.
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29.00
|
55.00
|
84.00
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96 Std.
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35.00
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55.00
|
90.00
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Gewerb. Arbeitsmasch.,
schwere Motorwagen Industrietraktoren (ausg. landw. Traktoren & -Motorfz.) |
24 Std.
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25.00
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55.00
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80.00
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48 Std.
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35.00
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55.00
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90.00
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72 Std.
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45.00
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55.00
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100.00
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96 Std.
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55.00
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55.00
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110.00
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Landw. Motorfz. & Arbeitsm.
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24 Std.
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25.00
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55.00
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80.00
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48 Std.
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35.00
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55.00
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90.00
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72 Std.
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45.00
|
55.00
|
100.00
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96 Std.
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55.00
|
55.00
|
110.00
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Anhänger
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24 Std.
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-
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55.00
|
55.00
|
48 Std.
|
-
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55.00
|
55.00
|
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72 Std.
|
-
|
55.00
|
55.00
|
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96 Std.
|
-
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55.00
|
55.00
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Versicherung
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Versicherung: Wer sich um einen Tagesausweis bewirbt, tritt der vom Kanton abgeschlossenen Haftpflichtversicherung bei. Die Versicherungsprämie ist beim Bezug des Ausweises zu entrichten. Die Verkehrsversicherungsverordnung (VVV) Art. 21 Abs. 4 besagt, dass die Versicherungsdeckung und die Pflicht zur Prämienzahlung enden in jedem Falle 60 Tage nach Ablauf der Gültigkeit des Ausweises.
Als Inhaber dieses Ausweises sind Sie gemäss Kollektiv-Haftpflichtversicherung der AXA Versicherungen AG, 8401 Winterthur, versichert gegen zivilrechtliche Ansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen erhoben werden, wenn durch den Betrieb des im Tagesausweis aufgeführten Fahrzeugs während der Gültigkeit des Ausweises ein Personen- oder Sachschaden verursacht wird.
Tritt ein solches Ereignis ein, müssen Sie sofort die AXA zu Police 6.069.900 (Tel. 0800 809 809 oder schaden@axa.ch) und die ausstellende Behörde (siehe Tagesausweis) darüber benachrichtigen.
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Rückgabe |
Tagesschilder- und ausweise sind spätestens beim Ablauf ihrer Gültigkeit bei der Motorfahrzeugkontrolle oder dem im Tagesausweis genannten, kantonalen Polizeiposten abzugeben. Erfolgt dies nicht, ist für jeden weiteren Tag eine Zusatzprämie geschuldet. Ausserdem veranlasst die Motorfahrzeugkontrolle den polizeilichen Einzug (Mindestgebühr CHF 330.00).
Fahrzeughalter, welche die mit dem Tagesausweis verbundenen Bedingungen nicht beachten, können vom weiteren Bezug solcher Ausweise ausgeschlossen werden.
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