Abtretung von Kontrollschildern (Halterwechsel)

Jede Halterin oder jeder Halter kann freiwillig sein Kontrollschild einem Dritten übertragen.

In einem Todesfall der Halterin oder des Halters, kann die Erbengemeinschaft das Kontrollschild ebenfalls auf eine Drittperson übertragen.

Wir benötigen bei einer Abtretung des Kontrollschildes ohne Fahrzeug:

  • Formular Abtretung von Kontrollschildern
  • ID/Pass Kopie der unterzeichnenden Personen
  • Im Falle einer Abtretung von/auf Unternehmen benötigen wir zusätzlich die Handelsregisterauszüge. In diesem Fall dürfen nur die unterschriftsberechtigten Personen gemäss Handelsregister unterschreiben.

Wir benötigen bei einer Abtretung des Kontrollschildes mit Fahrzeug:

  • Formular Abtretung von Kontrollschildern
  • ID/Pass Kopie der unterzeichnenden Personen
  • Im Falle einer Abtretung von/auf Unternehmen benötigen wir zusätzlich die Handelsregisterauszüge. In diesem Fall dürfen nur die unterschriftsberechtigten Personen gemäss Handelsregister unterschreiben
  • Bisheriger Fahrzeugausweis im Original
  • Bei einem gleichzeitigen Fahrzeugwechsel benötigen wir von beiden Fahrzeugen die Fahrzeugausweise im Original
  • Elektronischer Versicherungsnachweis (ausgestellt auf die neue Fahrzeughalterin/den neuen Fahrzeughalter)

Im Todesfall der Halterin oder des Halters, können die Erbberechtigten das Kontrollschild ebenfalls auf eine andere Person übertragen oder darauf verzichten.

Wir benötigen zusätzlich im Todesfall:

  • Erbbescheinigung, welche vom Erbschaftsamt ausgestellt wird
  • Alle Erbberechtigten, gemäss Erbbescheinigung, haben der Kontrollschilderabtretung durch Unterzeichnung des Formulars Abtretung von Kontrollschildern zuzustimmen
  • Eine Kopie des amtlichen Ausweises aller unterzeichnenden Personen ist beizulegen

Hinweise:

Achten Sie bitte darauf, dass bei einem Eintrag des Code 178 «Halterwechsel verboten», vorgängig die Leasinggesellschaft die Freigabe für den Halterwechsel erteilen muss.

Liegt die erste Inverkehrsetzung Ihres Fahrzeuges nicht mehr als 10 Jahre zurück und die letzte Prüfung liegt nicht innerhalb des Prüfungsintervalls der jeweiligen Fahrzeugart, muss das Fahrzeug vor der Zulassung nicht zwingend geprüft werden. Der Vorführtermin wird Ihnen nach der Zulassung zugesandt. Achtung! Dies gilt nicht bei Fahrzeugen mit einjährigem Prüfungsintervall!

Liegt die erste Inverkehrsetzung Ihres Fahrzeuges mehr als 10 Jahre zurück und die letzte Prüfung liegt nicht innerhalb des Prüfungsintervalls der jeweiligen Fahrzeugart, muss das Fahrzeug vor der Zulassung amtlich geprüft werden. Achtung! Dies gilt nicht im Todesfall, wenn das Fahrzeug auf eine Erbberechtigte Person umgeschrieben wird.

Damit Sie das Prüfungsintervall Ihres Fahrzeuges ermitteln können, klicken Sie bitte auf den folgenden Link:

"Intervallliste der verschiedenen Fahrzeugarten"

Ist die Prüfung fällig, bitten wir Sie sich mit der Disposition der Motorfahrzeug Prüfstation, unter der Telefonnummer 061 416 46 66, in Verbindung zu setzen.

In wenigen Schritten zu Ihren Unterlagen

1


Sie bestellen einen elektronischen Versicherungsnachweis bei Ihrer Haftpflichtversicherung, ausgestellt auf die neue Fahrzeughalterin oder den neuen Fahrzeughalter und die Kontrollschildnummer welche übertragen wird.

Im Falle dass Sie das Kontrollschild ohne Fahrzeug umschreiben, gehen Sie weiter zu Schritt 2.

2

Vervollständigen Sie das Formular Abtretung von Kontrollschildern und drucken Sie es aus.

3

Ist das Formular vollständig ausgefüllt, muss es durch den bisherigen Halter (im Todesfall alle Erbberechtigten gemäss Erbschein) und den neuen Halter (im Todesfall von der Person, welche das Kontrollschild übernimmt) unterschrieben werden. Von allen unterschriebenen, ist eine ID/Pass Kopie beizulegen (Im Todesfall noch zusätzlich eine Erbbescheinigung ausgestellt vom Erbschaftsamt).

4

Zusammen mit dem Fahrzeugausweis im Original (Im Falle einer Umschreibung mit Fahrzeug, sonst ohne Fahrzeugausweis) können Sie die Unterlagen am Schalter in Füllinsdorf vorbeibringen, damit wir die Abtretung der Kontrollschilder vornehmen können.

Sie können uns die Unterlagen auch per Post an folgende Adresse senden:

Motorfahrzeugkontrolle BL
Fahrzeugzulassung
Ergolzstrasse 1
4414 Füllinsdorf

5

Sie erhalten von uns den Fahrzeugausweis, ausgestellt auf den neuen Halter, zurück.

6

Belastet wird:

  • Fahrzeugausweis (FzA) aller Kategorien und Ersatzfahrzeuge
  • Übertragungsgebühr für die Kontrollschilder
  • Eine allfällige Verkehrssteuerdifferenz (--/+)

Die Gebühren sind der Liste der Gebühren und besonderen Abgaben der Fahrzeugzulassung zu entnehmen.