Export von Fahrzeugen

Fahrzeuge, welche exportiert werden sollen, können bis zu 35 Tagen (jeweils auf ein Monatsende) mit befristeten Kontrollschildern immatrikuliert werden.

Durch den Abschluss einer Kollektiv-Haftpflichtversicherung wird kein elektronischer Versicherungsnachweis benötigt.

Verkehrssteuern und Gebühren müssen direkt bei der Einlösung, in bar (nur CHF) oder mit den gängigen Kredit- oder Debit-Karten bezahlt werden.

Wir benötigen:

  • Formular "Abgabe von Export-Kontrollschildern"

(wird nur am Schalter ausgehändigt und ausgefüllt)

  • Den annullierten/gültigen Fahrzeugausweis im Original oder ein von der Zulassungsbehörde abgestempelter Prüfungsbericht Form 13.20A
  • ID/Pass und Führerausweis

Hinweis:

Fahrzeuge deren erste Inverkehrsetzung mehr als zehn Jahre und die letzte amtliche Nachprüfung mehr als zwei Jahre aber weniger als vier Jahre zurückliegt, werden auf Export-Kontrollschildern immatrikuliert, sofern eine Betriebssicherheitsbestätigung vorgelegt wird.

Ist das Fahrzeug älter als 10 Jahre und die letzte Prüfung liegt mehr als 4 Jahre zurück, so ist trotz einer Betriebssicherheitsbestätigung keine Einlösung auf Export-Kontrollschildern möglich.

Bei Fahrzeugen mit einem Prüfungsintervall von «1-1-1», «2-2-1», «6-6-6», «5-5-5» oder «3-3-3» Jahren, sind Export-Kontrollschilder nur dann möglich, wenn das Prüfungsintervall nicht überschritten ist. Hierfür wird keine Betriebssicherheitsbestätigung akzeptiert.

In wenigen Schritten zu Ihren Unterlagen:

1

Sie wollen ein Fahrzeug exportieren und benötigen dafür Export-Kontrollschilder.

2

Mit den oben erwähnten Unterlagen, können Sie am Schalter in Füllinsdorf vorbeikommen, damit wir die Immatrikulation vornehmen können.

3

Wir händigen Ihnen die befristeten Kontrollschilder und den befristeten Fahrzeugausweis direkt am Schalter aus.

4

Belastet wird:

  • Fahrzeugausweis (FzA)
  • Befristetes Kontrollschild/erpaar
  • Kollektiv-Haftpflichtversicherung (siehe Liste)
  • Strassenverkehrssteuer
Die Gebühren sind der Liste der Gebühren und besonderen Abgaben der Fahrzeugzulassung zu entnehmen.