Export von Fahrzeugen
Fahrzeuge, welche exportiert werden sollen, können bis zu 35 Tagen (jeweils auf ein Monatsende) mit befristeten Kontrollschildern immatrikuliert werden.
Durch den Abschluss einer Kollektiv-Haftpflichtversicherung wird kein elektronischer Versicherungsnachweis benötigt.
Verkehrssteuern und Gebühren müssen direkt bei der Einlösung, in bar (nur CHF) oder mit den gängigen Kredit- oder Debit-Karten bezahlt werden.
Wir benötigen:
- Formular "Abgabe von Export-Kontrollschildern"
(wird nur am Schalter ausgehändigt und ausgefüllt)
- Den annullierten/gültigen Fahrzeugausweis im Original oder ein von der Zulassungsbehörde abgestempelter Prüfungsbericht Form 13.20A
- ID/Pass und Führerausweis
Hinweis:
Fahrzeuge deren erste Inverkehrsetzung mehr als zehn Jahre und die letzte amtliche Nachprüfung mehr als zwei Jahre aber weniger als vier Jahre zurückliegt, werden auf Export-Kontrollschildern immatrikuliert, sofern eine Betriebssicherheitsbestätigung vorgelegt wird.
Ist das Fahrzeug älter als 10 Jahre und die letzte Prüfung liegt mehr als 4 Jahre zurück, so ist trotz einer Betriebssicherheitsbestätigung keine Einlösung auf Export-Kontrollschildern möglich.
Bei Fahrzeugen mit einem Prüfungsintervall von «1-1-1», «2-2-1», «6-6-6», «5-5-5» oder «3-3-3» Jahren, sind Export-Kontrollschilder nur dann möglich, wenn das Prüfungsintervall nicht überschritten ist. Hierfür wird keine Betriebssicherheitsbestätigung akzeptiert.
In wenigen Schritten zu Ihren Unterlagen:
1 |
Sie wollen ein Fahrzeug exportieren und benötigen dafür Export-Kontrollschilder. |
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Mit den oben erwähnten Unterlagen, können Sie am Schalter in Füllinsdorf vorbeikommen, damit wir die Immatrikulation vornehmen können. |
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Wir händigen Ihnen die befristeten Kontrollschilder und den befristeten Fahrzeugausweis direkt am Schalter aus. |
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Belastet wird:
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