Export von Fahrzeugen
Allgemein
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Fahrzeuge, welche exportiert werden sollen, können bis zu 35 Tagen (jeweils auf ein Monatsende) mit befristeten Kontrollschildern (mit rotem Balken, eingeprägter Jahreszahl und Monatsvignette) eingelöst werden.
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Durch den Abschluss einer Kollektiv-Haftpflichtversicherung wird kein Versicherungsnachweis benötigt.
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Verkehrssteuern und Gebühren müssen direkt bei der Einlösung bezahlt werden (bar, ec-Direct oder Postcard).
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Benötigte Unterlagen
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Zur Einlösung benötigen wir folgende Unterlagen:
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bei Gebrauchtwagen: bisheriger Fahrzeugausweis (im Original)
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bei Neuwagen: Prüfbericht 13.20A
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Betriebssicherheitsbestätigung gemäss Rubrik "Nachweis der Betriebssicherheit"
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Identitätsnachweis gemäss Rubrik "Nachweis der Identität"
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Nachweis der Betriebssicherheit
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Bei Fahrzeugen mit einem Prüfungsintervall von 4-3-2 oder 5-3-2 Jahren gilt:
- Fahrzeuge deren erste Inverkehrsetzung mehr als zehn Jahre und die letzte amtliche Nachprüfung mehr als zwei Jahre aber weniger als vier Jahre zurückliegt, werden auf Exportschilder eingelöst, sofern eine Betriebssicherheitsbestätigung (PDF) vorgelegt wird.
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- Ist das Fahrzeug älter als 10 Jahre und die letzte Prüfung liegt mehr als 4 Jahre zurück, so ist trotz einer Betriebssicherheitsbestätigung (PDF) keine Einlösung auf Exportschilder möglich.
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Bei Fahrzeugen mit einem Prüfungsintervall von 1-1-1 oder 2-2-1 Jahr gilt:
- Die Einlösung auf ein Exportschild ist nur möglich, wenn das Prüfungsintervall nicht überschritten ist, d.h. die letzte Vorführung innerhalb des letzten Jahres stattfand.
Bei Fahrzeugen mit einem Prüfungsintervall 6-6-6, 5-5-5, 5-3-3 oder 3-3-3 Jahren gilt:
- Ist das Fahrzeug älter als 10 Jahre findet die Einlösung mit Exportschildern nur statt, wenn das Prüfungsintervall eingehalten wird.
- Die Prüfungsintervalle sind geregelt im Artikel 33 der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS)
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Nachweis der Identität
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Personen, welche ein Fahrzeug einlösen müssen sich ausweisen:
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Person mit ausländischem Wohnsitz:
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Führerausweis (im Original)
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Reisepass (im Original)
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Person mit Wohnsitz in der Schweiz:
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Führerausweis (Kopie oder im Original)
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Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis (Kopie oder im Original)
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Verkehrssteuern und Gebühren
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Folgende Kosten sind direkt bei der Einlösung zu begleichen (bar, ec-Direct oder Postcard)
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Pauschale Kosten
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Fahrzeugausweis
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CHF 50.00
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Kontrollschilder
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CHF 55.00
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Haftpflichtversicherung
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Gebühren
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siehe Abbildung | |
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Verkehrssteuern
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Die Berechnung der Verkehrssteuern erfolgt tageweise, Weitere Informationen
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