Annullation eines Fahrzeugausweises
Wird bei zwei Fahrzeugen, welche auf Wechselkontrollschilder eingelöst sind, eines der Fahrzeuge ausser Verkehr gesetzt oder durch ein anderes Fahrzeug ersetzt, so muss der Fahrzeugausweis und ein allfälliges Duplikat durch die Motorfahrzeugkontrolle annulliert werden. Fehlt entweder der Fahrzeugausweis oder ein allfälliges Duplikat, dann müssen die im Ausweis vermerkten Kontrollschilder zurückgegeben und durch andere ersetzt werden. Die Rückgabe der Kontrollschilder fällt nur dahin, sofern das Fahrzeug nachweislich auf einen anderen Halter neu zugelassen wurde.
2) Annullation eines Fahrzeugausweises (ohne Wechselkontrollschilder)
Es wird eine gesetzliche Frist von 14 Tagen gewährt,
a) um ein anderes Fahrzeug in Verkehr zu setzen, oder
b) die Kontrollschilder vor Ablauf der 14-tägigen Frist zu deponieren.
(Art. 74 Abs. 5 und Art. 81 VZV)