Führerausweis auf Probe / 2-Phasen-Ausbildung

Probezeit:
Die Probezeit dauert drei Jahre. Beim Umtausch ausländischer Führerscheine gelten separate Bestimmungen. Siehe hierzu die Informationen auf der Internetseite: www.2phasen.ch
Weg zum unbefristeten Führerausweis:
Zur Erlangung eines unbefristeten Führerausweises ist innerhalb der Gültigkeit eine Weiterbildung zu absolvieren. Berechtigte Anbieter dieser Ausbildungskurse und weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.2phasen.ch
Wann muss die Weiterbildung besucht werden:
Personen, welche die Führerprüfung bis zum 31.12.2019 absolviert haben:
Die Weiterbildung ist innerhalb der Gültigkeit des Führerausweises auf Probe zu absolvieren. 
Personen, welche die Führerprüfung ab dem 01.01.2020 absolvieren:
Die Weiterbildung ist im ersten Jahr nach der Führerprüfung zu absolvieren. Ein nicht fristgerechter Besuch der Weiterbildung wird mit Busse bestraft.
Erhalt des unbefristeten Führerausweises:
Wenn die Weiterbildung innerhalb der Probezeit absolviert wird, wird der Führerausweis automatisch 20 Tage vor Ablauf per Post versandt. Ein Einsenden der Kursbestätigung ist nicht mehr nötig.  Wenn auf dem unbefristeten Führerausweis ein neues Foto gewünscht wird, ist uns dieses zusammen mit einem entsprechenden Schreiben 2 Monate vor Ablauf des Führerausweises einzusenden; andernfalls kann dies nicht mehr berücksichtigt werden.
Nichtabsolvierung der Weiterbildung innerhalb der Gültigkeit des Führerausweises:
Wird die Weiterausbildung innerhalb der Gültigkeit des Führerausweises nicht absolviert, verfällt die Fahrerlaubnis. Für eine nachträgliche Absolvierung der Weiterbildung ist eine Anmeldebestätigung des Kursveranstalters vorzulegen. Anschliessend wird eine beschränkte Fahrbewilligung ausgestellt. Die Gültigkeit beschränkt sich auf den Kurstag. Nach Absolvierung des Kurses ist die Bestätigung einzureichen. In diesen Fällen erfolgt keine automatische Ausstellung des Führerausweises. 
Entzug des Führerausweises während der Probezeit:
Ein erstmaliger Entzug des Führerausweises führt zu einer Verlängerung der Probezeit um ein Jahr. Bei einer zweiten Widerhandlung, die zu einem Ausweisentzug führt, wird der Führerausweis annulliert. Ein neuer Lernfahrausweis kann frühestens nach einem Jahr (seit Begehung der Widerhandlung) mittels positivem verkehrspsychologischen Gutachten beantragt werden.