Adressänderung

Adressänderungen innerhalb des Kantons

Adressänderungen innerhalb des Kantons Basel-Landschaft können uns direkt über Internet gemeldet werden (weiter zum Onlineformular). Damit Ihre Ausweise auch jederzeit auf dem neusten Stand sind, bitten wir Sie, uns diese zuzusenden. Ausnahme: Da im Führerausweis im Kreditkartenformat (FAK) die Adresse nicht mehr eingetragen ist, muss dieser nicht eingesandt werden. Diese Mutationen sind in der Regel gebührenfrei.

Zuzug von einem anderen Kanton

Beachten Sie dazu bitte die Hinweise auf der Seite Kantonswechsel.

Wegzug in einen anderen Kanton

Wir bitten Sie, uns die ausserkantonale Adresse mit unserem Onlineformular zu melden und sich anschliessend mit dem Strassenverkehrsamt/der Motorfahrzeugkontrolle des neuen Wohnkantons in Verbindung zu setzen.

Gesetzliche Grundlagen
Änderungen in den Ausweisen müssen innert 14 Tagen gemeldet werden. ( SR 741.51 VZV )
Die Aufforderung zur Adressänderung ist gebührenpflichtig. (SGS 145.36 Verordnung über die Gebühren der Motorfahrzeugkontrolle)