Variable Motorfahrzeugsteuern (Berechnung 2017)
Berechnung
Motorfahrzeugsteueransatz x Gesamtgewicht (Pos. 33 im Fahrzeugausweis) und wird auf den nächsten ganzen Franken auf- oder abgerundet. Zusätzlich für Fahrzeuge mit 1. Inverkehrsetzung ab 01.01.2014, kommt, je nach CO2-Ausstoss (Ist aus der Typengenehmigung, Pos. 24 im Fahrzeugausweis (Energieetikette erstellen) ersichtlich ), ev. noch ein Bonus/Malus dazu.
Wechselschilder
Bei Wechselschildern wird die Verkehrssteuer für das verkehrssteuermässig teurere Fahrzeug erhoben. Für das zusätzliche Fahrzeug beträgt die Steuer pauschal 53.00 Franken pro Kalenderjahr. Wenn auf einem Wechselschild ein Fahrzeug aus- und nicht am selben Tag wieder eingelöst wird, wird diese Steuer erneut erhoben. Es erfolgt keine anteilige Rückerstattung der Wechselschildsteuer.
Die Steuerermässigung bzw. der Steuerzuschlag wird bei Fahrzeugen auf Wechselschilder je zur Hälfte angerechnet.