Schiesspflicht

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Schiesspflicht 2023

Die Schiesspflicht muss bis 31. August  in einem anerkannten Schiessverein erfüllt sein. Die möglichen Schiessdaten können den lokalen Publikationsorganen oder auch dem Internet entnommen werden.

2023 sind folgende Angehörige der Armee schiesspflichtig:

Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2022 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben.

Subalternoffiziere können zwischen dem Obligatorischen Programm 300 Meter (Stgw) oder 25 Meter (Pistole) wählen. Bestehen sie die Schiesspflicht auf die Distanz 25 Meter nicht, so müssen sie das Obligatorische Programm auf 300 Meter schiessen.

Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längst jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden.

Armeeangehörige, welche 2023 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.

Beabsichtigen Sie die persönliche Waffe bei der Entlassung aus der Wehrpflicht in den Privatbesitz zu übernehmen?

Kontakt

Amt für Militär und Bevölkerungsschutz
Personelles Armee und Bevölkerungsschutz 
Oristalstrasse 100
4410 Liestal
Tel. 061 552 72 10