Meldepflicht
Folgende Änderungen sind dem Kreiskommando mit beiliegendem Dienstbüchlein innert zwei Wochen zu melden:
- Adressänderung
- Berufsänderungen
- Namensänderungen
- Änderung Geschlecht
Haben Sie Ihr Dienstbüchlein verloren und benötigen ein Duplikat?