Wehrpflichtersatz

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Schweizer Bürger, die ihre Wehrpflicht nicht oder nur teilweise durch Dienstleistung (Militär- oder Zivildienst) erfüllen, haben einen Ersatz in Geld zu leisten - Wehrgerechtigkeit gegenüber den Dienstleistenden. Die Wehrpflichtersatzabgabe ist keine Steuer, sondern eine Ersatzabgabe für eine - aus welchen Gründen auch immer - nicht erbringbare Naturallast. Der Ertrag fliesst ohne Zweckbindung in die allgemeine Bundeskasse.

Kontakt

Amt für Militär und Bevölkerungsschutz
Ressort Wehrpflichtersatz
Oristalstrasse 100
4410 Liestal
Telefon: 061 552 71 60
E-Mail: wehrpflichtersatz(at)bl.ch

 

Ressortleiterin
Susanne Hirschi
Tel. 061 552 71 61

E-Mail: susanne.hirschi(at)bl.ch

Rückerstattung / Ersterfassung
Astrid Aebi
Tel. 061 552 71 62

 E-Mail: astrid.aebi(at)bl.ch

Betreibungswesen
Christina Baumann
Tel. 061 552 71 63

E-Mail: christina.baumann(at)bl.ch

Link zur Eidg. Steuerverwaltung:
Informationen gelten noch für altes Recht

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- Einleitung
- Gesetzliche Grundlagen
- Materielles Ersatzrecht
- Formelles Ersatzrecht