Kulturgüterschutz

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Sichern und respektieren - diese zwei Hauptaufgaben gilt es beim Schutz von Kulturgütern gemäss Haager Abkommen von 1954 zu befolgen. Gerade in jüngerer Vergangenheit hatte sich aber gezeigt, dass den beiden Grundsätzen längst nicht mehr oberste Priorität zugemessen wurde. Man denke an die Sprengung der Buddha-Statuen in Afghanistan 2001 oder die Überflutung der Semper-Oper in Dresden durch das Hochwasser im Jahr 2002.
Auch die Schweiz wurde bereits durch Schäden an Kulturgütern getroffen: Der Brand der Luzerner Kappellbrücke 1993, der Brand der Berner Altstadt 1997 und der Erdrutsch in Gondo 2000 sind nur einige Beispiele.
Mit der 2004 erfolgten Inkraftsetzung des Zweiten Protokolls (1999) zum Haager Abkommen erhält der Kulturgüterschutz KGS weltweit wieder mehr Gewicht.
Der Kanton Basel-Landschaft setzte dies um und schuf 2009 die Fachstelle für Kulturgüterschutz. Die Fachstelle vollzieht die kantonalen Belange des Kulturgüterschutzes und arbeitet eng mit der kantonalen Denkmalpflege, dem Amt für Kultur und den zuständigen Stellen des Bundes zusammen.

Kontakt

Amt für Militär und Bevölkerungsschutz
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Tel. 061 552 72 21
Claudia Gamma
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