FAQ – Schutzraum und Notvorrat

Häufige Fragen

Sie können sich bei der zuständigen Zivilschutzstelle informieren. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Homepage Ihrer Gemeinde in der Rubrik Zivilschutz. Falls Sie dort niemanden erreichen, können Sie sich an das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz, Abteilung Schutzbauten wenden.

Die Gemeinden erstellen bei Gefahr (auf Anweisung des Bundes) die Zuweisungsplanung und informieren die Einwohnenden betreffend Standort des zugewiesenen Schutzraumes. Aufgrund der vielen Wohnortswechsel sowie der hohen Bautätigkeit wird die Zuteilung nicht laufend vorgenommen.

Räumen Sie den Schutzraum so aus, dass Sie genügend Platz in Ihrem Schutzraum haben.

Überprüfen Sie den Schutzraum auf die Tauglichkeit gemäss Unterhalt eines TWP Schutzraums - YouTube

Oder auch Merkblatt für den Unterhalt von Schutzräumen.

Füllen Sie Ihren Notvorrat auf und beachten Sie das Ablaufdatum der vorhandenen Getränke und Lebensmittel. Deponieren Sie den Notvorrat im Schutzraum. Machen Sie eine Liste mit nötigen Utensilien (Notgepäck), welche Sie in den Schutzraum mitnehmen werden. Denken Sie auch an Haustiere, welche Sie im Falle eines Ereignisses mit in den Schutzraum nehmen.

Die Eigentümerinnen und Eigentümer haben ihre Schutzräume mit dem für einen längeren Schutzraumaufenthalt erforderlichen Material auszurüsten. Bei Gefahr (auf Anweisung des Bundes) müssen im Schutzraum genügend Liegestellen sowie mindestens ein Trockenklosett (Not-Abort) vorhanden sein.

Legen Sie sich einen Notvorrat an, mit welchem Sie mindestens drei Tage lang ohne fremde Hilfe überbrücken können.

Die Broschüre «Kluger Rat – Notvorrat» finden Sie unter folgendem Link.

Darin enthalten sein sollten 9 Liter Wasser pro Person, zusätzliche Getränke, haltbare Lebensmittel für rund eine Woche, Verbrauchsgüter wie Lichtquellen, Gaskocher/Rechaud, Batterien und ein batteriebetriebenes Radiogerät. Ebenfalls vorrätig haben sollte man benötigte Hygieneartikel, Arzneimittel und Medikamente, etwas Bargeld sowie Futter für die Haustiere.

Empfehlenswerter Link, wie man sich für Gefahren vorbereiten kann: Bei Gefahr richtig reagieren - ALERTSWISS

Am Lüftungsgerät befindet sich ein Blechschild mit der Bedienungsanleitung.

Je nach Ausführung funktioniert das Gerät elektronisch durch umlegen des Handschalters oder mechanisch, durch Betätigung der vorhandenen Handkurbel.

Siehe Video des Bundesamts für Bevölkerungsschutz:

Unterhalt eines TWP Schutzraums - YouTube

Der Grundsatz lautet: Jeder Einwohnerin und jedem Einwohner soll ein Platz in einem Schutzraum unweit des eigenen Zuhauses zur Verfügung stehen.

Als Mieter wie auch als Käufer oder Besitzer eines bestehenden Gebäudes ohne Schutzraum muss man sich für einen Schutzplatz nicht einkaufen. Erstellt man einen Neubau, muss man situativ entweder einen Schutzraum bauen oder pro berechnetem Schutzplatz Ersatzbeitrag entrichten.

Wenn ihr eigener Schutzraum betriebsbereit ist, sollten Sie sich in diesen begeben. Ihr Schutzraum ist in der Schutzplatzbilanz der Gemeinde miteingerechnet und grundsätzlich für Sie reserviert.

Dies wird kaum möglich sein, da dieser Schutzraum für die Bewohner der eigenen Gemeinde vorgesehen ist. Im Einzelfall entscheidet die betreibenden Organisation des Schutzraumes.

Die Schutzplätze in Ihrem Schutzraum sind in die Schutzplatzbilanz der Gemeinde eingerechnet. Wenn die Familienangehörigen in einer anderen Gemeinde wohnhaft sind, wird dies mit grösster Wahrscheinlichkeit nicht möglich sein.

 

Nur das Notwendigste, siehe letzter Punkt «Notgepäck»

Dies hängt vom Besitzer des Schutzraumes ab. Händelbare Tiere (Tiere in Kleinstkäfigen) können je nach Platzanspruch und Ausdünstung zulässig sein, Tiere welche sich freilaufend Versäubern sind in der Regel nicht zugelassen. Handelt es sich um Ihren eigenen, privaten Schutzraum, ist es selbstverständlich Ihnen selbst überlassen.

Laden Sie vorgängig die ALERTSWISS-App im Apple Store oder bei Google Play kostenlos auf Ihr Smartphone. Über die ALERTSWISS-App erhalten Sie die relevanten Informationen rund um die Vorsorge und das Verhalten bei Katastrophen und Notlagen. Im Falle eines Ereignisses werden Sie situativ gewarnt oder alarmiert und erhalten Informationen zu Ihrem aktuellen Standort.

Bei Sirenenalarm, schalten Sie das Radio (SRF 1) ein und befolgen Sie die dort angegebenen Anweisungen. Informieren Sie die Nachbarschaft.

Die Schutzplätze in Ihrem Schutzraum sind in die Schutzplatzbilanz der Gemeinde eingerechnet. Die Zuweisung der Bevölkerung in die vorhandenen Schutzräume wird ebenfalls durch die Gemeinde vorgenommen. Es kann somit durchaus sein, dass auch Personen ausserhalb ihres Bekanntenkreises in ihren Schutzraum zugeteilt werden.

Ihr Notgepäck sollte auf 2-3 Tage ausgelegt sein und folgendes erhalten:

  • Ausweispapiere (Pass oder ID)
  • Krankenkassenkarte und Impfausweis
  • Bankkarte und etwas Bargeld
  • Mobiltelefon inklusive Ladekabel
  • benötigte Medikamente
  • Toilettenartikel
  • Kleidung
  • Taschenlampe (Stromquelle, Batterien)
  • falls vorhanden, tragbares Radio (Kabel und/oder Batterien)
  • Verpflegung
  • Jodtabletten für die Gefahr durch Radioaktivität

 

Schutzräume, die vor dem 1. Januar 1987 erstellt wurden und den Mindestanforderungen entsprechen, müssen erst auf Anordnung des Bundesrates ausgerüstet werden (ZSV, Art 73, Abs 2). Alle neueren Schutzräume, welche nicht mit Liegestellen und/oder Trockenklosetts ausgerüstet sind, müssen nachgerüstet werden.

Die Bekanntgabe der Zuweisung der Bevölkerung zu den Schutzräumen erfolgt dann, wenn es die sicherheitspolitische Lage erfordert und vom Bundesrat angeordnet wird. Aufgrund von Wohnortswechseln oder weiteren Begebnissen wird die Zuweisung nicht aktiv kommuniziert. Der Kanton Basel-Landschaft führt und aktualisiert jedoch die Zuweisungsplanung regelmässig.