Ablösung des Dienstbüchleins durch den Dienstmanager
Das Wichtigste in Kürze:
· Ab dem 1. Juni 2026 wird das Dienstbüchlein nicht mehr nachgeführt.
· Duplikate können bis zum 31. Mai 2026 bestellt werden.
· Das Dienstbüchlein muss bis zur Entlassung aufbewahrt werden.
· Der Dienstmanager ermöglicht die Einsicht in die Daten. Eine Registrierung ist in einem beliebigen Kreiskommando möglich.
Das Dienstbüchlein bleibt bis zum 31. Mai 2026 das massgebende offizielle Dokument für dienstliche Einträge und Nachweise. Angehörige der Armee sind verpflichtet, ihr Dienstbüchlein auch nach diesem Zeitpunkt bis zur Entlassung aufzubewahren.
Ab dem 1. Juni 2026 erfolgt die Führung der dienstlichen Daten vollständig digital. Ab diesem Zeitpunkt gelten die Systeme der Militärverwaltung als massgebend. Dienstbüchlein werden nicht mehr nachgeführt und nicht mehr neu abgegeben.
Bis zum 31. Mai 2026 kann ein Duplikat des Dienstbüchleins bestellt werden. Ab dem 1. Juni 2026 werden keine Duplikate mehr ausgestellt.
Materialbezüge, die ab dem 1. Juni 2026 erfolgen, werden ab Juli 2026 im Dienstmanager angezeigt. Wurde das Material vor dem 1. Juni 2026 gefasst, wird es auch zukünftig nicht im Dienstmanager angezeigt und bei der Rückgabe ist weiterhin das Dienstbüchlein mitzubringen.
Die Einsicht in die persönlichen Daten erfolgt künftig über den Dienstmanager. Für die Registrierung ist eine Identifikation vor Ort erforderlich. Diese ist am Orientierungstag, während der Rekrutierung oder an einem Registrierungsstandort möglich.