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Freiwillig Zivilschutz leisten
Engagiert. Freiwillig. Einsatzbereit.

Sie wollen etwas Sinnvolles tun und dabei Teil eines starken Teams sein? Im freiwilligen Schutzdienst unterstützen Sie den Zivilschutz bei Einsätzen zum Schutz der Bevölkerung: praktisch, wirksam und gemeinsam. Sie bringen Ihre Fähigkeiten ein, erhalten Ausbildungen und Weiterbildungen und sammeln wertvolle Erfahrungen sowie ein Netzwerk, das bleibt.
Ihr Einsatz zählt – das erwartet Sie
- Allgemeine Grundausbildung Zivilschutz
- Fachausbildungen (z. B. Pionier/in, Betreuer/in, Koch/Köchin, Materialwart/in, Führungsunterstützer/in, Infrastrukturwart/in)
- Zusatzausbildungen (z. B. Sanität, ABC, Kulturgüterschutz, Ausfischen, Schutzraumkontrolle, usw.)
- Kader- & Führungsausbildungen
Wo Sie sich einbringen können
Ob Technik, Betreuung oder Führung – bei uns finden Sie eine Aufgabe, die zu Ihnen passt. Besonders gesucht sind:
- Sanitätsspezialist/innen – medizinische Hilfe leisten
- Kulturgüterschutz-Spezialist/innen – Kulturgut bewahren
- Führungsunterstützer/innen - Überblick behalten
- ABC-Spezialist/innen - Sicherheit bei besonderen Lagen
- Köchinnen & Köche – Einsatzkräfte versorgen
Interesse?
Melden Sie sich jetzt bei uns – auch unverbindlich für einen persönlichen Austausch. Nachfolgend finden Sie die offiziellen Informationen:
Der Zivilschutz ist als Teil des Bevölkerungsschutzes ein wichtiger Partner bei der Bewältigung von verschiedenen Ereignissen. Der Zivilschutz steht grundsätzlich allen offen. Folgende Personen können freiwilligen Schutzdienst leisten:
- Männer, die keinen Zivilschutz mehr leisten müssen;
- Männer, die nicht mehr militär- oder zivildienstpflichtig sind;
- Frauen mit Schweizer Bürgerrecht ab dem Tag, an dem sie 18 Jahre alt werden;
- in der Schweiz niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer ab dem Tag, an dem sie 18 Jahre alt werden.
Beachten Sie, dass wenn Sie noch keine Rekrutierung absolviert haben, Sie vor ihrer Zuteilung noch 2-3 Tage an eine Rekrutierung müssen.
Die Kantone entscheiden über die Aufnahme. Es besteht kein Anspruch darauf, Schutzdienst zu leisten. Personen, die freiwillig Schutzdienst leisten, sind in Rechten und Pflichten den Schutzdienstpflichtigen gleichgestellt. Sie werden frühestens nach drei Jahren Schutzdienst auf Gesuch hin aus der Schutzdienstpflicht entlassen. Auf begründetes Gesuch hin werden sie früher entlassen.
Unterlagen zusammenstellen
Für Ihr Gesuch benötigen wir von Ihnen folgende Unterlagen:
- ausgefülltes Gesuch um freiwillige Schutzdienstleistung (oder unter Formulare/Links)
Das Gesuch können Sie entweder per Mail oder per Post einreichen.
Wenn Sie sich für den freiwilligen Schutzdienst interessieren oder anmelden möchten, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir beraten Sie gerne.
Unsere Kontaktdaten:
Personelles Armee und Bevölkerungsschutz
Oristalstrasse 100
4410 Liestal
Tel: 061 552 71 10
E-Mail: [email protected]
Mehr Informationen finden Sie auf dem folgenden Link des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz