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Bauliche Massnahmen Schutzbauten
Moderne Schutzräume sind gemäss der Technischen Weisung über den Pflicht-Schutzraumbau TWP1984, der Technischen Weisung für spezielle Schutzräume TWS1982 sowie der Technischen Weisung über die Konstruktion und Bemessung TWK2017 (Ausgabe 2021) von Schutzbauten erstellt worden. Darin geregelt werden unter anderem die technischen Details bezüglich Luftdichtigkeit und statische Belastungen. Sämtliche bauliche Anpassung am Schutzraum können die darin enthaltenen Vorgaben entsprechend beeinflussen und sind daher bewilligungspflichtig. Weitere Informationen können aus dem Merkblatt Einbau von Zusatzeinrichtungen in Schutzbauten entnommen werden.
Fachunterlagen Schutzbauten (Bund)
Liste der geprüften und zugelassenen Komponenten im Bereich Zivilschutz
Einbau von Zusatzeinrichtungen in Schutzbauten
Einzelne Rohre bis 60mm TMB 03-5
Merkblatt Leitungsdurchführung Allgemein
Werden vorliegende Punkte nicht beachtet, kann die Schutzwirkung nicht garantiert werden und der Schutzraum muss gemäss Art. 82 ZSV auf eigene Kosten wieder Instandgestellt werden. Wird dies nicht innerhalb der geforderten Frist vorgenommen erfolgt die Instandstellung durch eine behördliche Anordnung. Ist die Wiederherstellung nicht möglich oder unverhältnismässig müssen Ersatzbeiträge entrichtet werden.