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Schutzraumbaupflicht
Die Schutzraumbaupflicht ist im Bundesgesetz über den Zivilschutz, der zugehörigen Verordnung sowie der kantonalen Gesetzgebung geregelt. Bis zum 31.12.2025 waren davon nur Neubauten betroffen. Mit Inkrafttreten der neuen Zivilschutzverordnung per 01.01.2026 wird die Baupflicht auch auf An-, Umbauten sowie Umnutzungen, wenn dadurch neuer Wohnraum geschaffen wird, ausgeweitet. Details dazu können aus beiliegenden Merkblättern entnommen werden.
Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz, BZG (Bund)
Zivilschutzverordnung, ZSV (Bund)
Gesetz über den Zivilschutz, ZSG (Kanton)
Verordnung zum Zivilschutzgesetz, Vo ZSG (Kanton)
Bauprojekte
Merkblatt Schutzraumbaupflicht
Formular Angaben Schutzraumbau (Bauinspektorat BL)