- Basel-Landschaft
- Organisation
- Direktionen
- Sicherheitsdirektion
- Militär und Bevölkerungsschutz
- Einsatz- und Vorsorgeplanung
- Schutzbauten
- Zuweisungsplanung
Zuweisungsplanung
Im Kanton Basel-Landschaft ist der vom Bund geforderte Grundsatz «Jedem Einwohner ein Schutzplatz» grundsätzlich gewährleistet. Mittels der Bundesweisung betreffend der Steuerung des Schutzraumbaus und Zuweisungsplanung wird gesteuert, dass allen Einwohnenden ein vollwertiger Schutzplatz zur Verfügung gestellt wird. Die Zuweisung wird im Kanton Basel-Landschaft vollautomatisch gerechnet und erfährt entsprechend regelmässige Aktualisierungen. Aus diesem Grund wird die Zuweisungsplanung erst auf Anordnung des Bundesrates veröffentlicht. Die Verbreitung der Information erfolgt mittels Papieranschlägen und / oder Zugriff über eine Website.