Wichtige Information zum Harassenlauf vom 1. Mai

29.04.2010
Der Harassenlauf ist einer Bewilligungspflicht unterstellt worden. Grund dafür ist die unrühmliche Entwicklung in den letzten Jahren, welche im letztjährigen Lauf dann sogar Schwerverletzte gefordert hat. Einer solchen Entwicklung dürfen die Behörden nicht tatenlos zusehen.

Es sind in der gesetzten Frist keine Gesuche für eine Bewilligung eingegangen. Offensichtlich ist niemand bereit, eine geordnete Organisation für einen Harassenlauf zu übernehmen und somit Verantwortung zu tragen, so wie das zum Beispiel in einigen deutschen Städten der Fall ist.

Damit ist klar: Ein trotzdem stattfindender Harassenlauf ist illegal. Teilnehmende machen sich strafbar. Sie müssen mit einer Verzeigung und mit einer Busse von mindestens 500 Franken rechnen.

Die Gemeinden Reinach und Münchenstein haben zudem auf der bisherigen Laufstrecke entlang der Birs ein Alkoholverbot erlassen und auf ihren webpages publiziert.

Wenn sich Anzeichen ergeben, dass der Harassenlauf trotzdem durchgeführt wird, sind die betroffenen Gemeinden und der Kanton in der Lage, die geeigneten Massnahmen zu ergreifen.

Der Kanton möchte auch vermeiden, dass unbeteiligte Personen - Familien, Kinder, Spaziergänger usw. - im Park im Grünen (G80) unnötigen Gefahren ausgesetzt sind. Aus diesem Grund hat er die Stiftung Park im Grünen gebeten, den Park und sämtliche darin befindlichen Betriebsstätten (z.B. Restaurant, Minigolf usw.) am 1. Mai zu schliessen. Wer den Park am 1. Mai betritt, macht sich des Hausfriedensbruchs (Art. 186 Strafgesetzbuch) schuldig und kann deswegen ebenfalls verzeigt werden.

Vom Kanton sowie von den Gemeinden Reinach und Münchenstein ergeht ein mehrfacher Appell:
  • an die Jugendlichen und die Erwachsenen, diesem Anlass fernzubleiben,
  • an die Eltern, in ihrer Familie auf die möglichen rechtlichen Konsequenzen hinzuweisen,
  • an regelmässige Besucherinnen und Besucher des Park im Grünen, am 1. Mai dieses ansonsten schöne Naherholungsgebiet für einmal einfach zu meiden.
Liestal, 29. April 2010