Grundbuchauszüge und Auszüge aus dem Betreibungsregister neu online bestellen

25.03.2019
Die Zivilrechtsverwaltung Basel-Landschaft bietet seit dem 22. März 2019 den Online-Bezug von Grundbuchauszügen und Auszügen aus dem Betreibungsregister über Drittpersonen an. Dies ist ein weiterer Schritt in Richtung digitale Verwaltung im Kundenverkehr.

Unabhängig von den Schalteröffnungszeiten können seit dem 22. März 2019 Grundbuchauszüge bequem im Online-Schalter des Kantons Basel-Landschaft bestellt und bezahlt werden. Dafür sind lediglich die Parzellennummer des interessierenden Grundstücks, die Gemeinde, in der das Grundstück liegt, sowie eine Kreditkarte nötig. Für den Bezug von Auszügen über Grundstücke, die nicht im Eigentum der Bestellerin oder des Bestellers sind, muss zudem ein Interessensnachweis mitgeliefert werden; dieser kann im Online-Schalter direkt hochgeladen werden. Der Grundbuchauszug wird innerhalb von drei Arbeitstagen per Post an jede gewünschte Adresse gesandt.

Auch Betreibungsregisterauszug gegen Interessensnachweis

Ferner kann neu auch ein Betreibungsregisterauszug über Drittpersonen online bestellt werden. Bisher war dies nur für Auszüge über die eigene Person möglich. Auch hier ist ein Interessensnachweis erforderlich (z.B. eine Bestellung, ein Vertrag oder Ähnliches), der im Online-Schalter hochgeladen werden kann. 

Breite Palette an Zivilstandsdokumenten online zu beziehen

Die Zivilrechtsverwaltung bietet neben dem Grundbuch- und Betreibungsauszug auch den Onlinebezug diverser Zivilstandsdokumente an, z.B. Eheurkunde, Personenstandsausweis, Geburtsurkunde und Familienausweis. Das Angebot wird laufend ausgebaut, um der Kundschaft bequeme Bezugsmöglichkeiten für amtliche Dokumente ohne Schalterwartezeiten zu ermöglichen.

https://www.baselland.ch/online-schalter