Unterlagen für Fachpersonen
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Grundlagendokumente: |
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Information und Leitfaden Kindesmisshandlung - Kindesschutz: Früherfassung und Vorgehen in der ärztlichen Praxis (Stiftung Kinderschutz Schweiz) |
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Information und Leitfaden Kindeswohlgefährdung erkennen in der sozialarbeiterischen Praxis (Stiftung Kinderschutz Schweiz) |
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Leitfaden zur Prüfung und Gestaltung des persönlichen Verkehrs für Kinder bei Häuslicher Gewalt (Schweizerische Konferenz gegen häusliche Gewalt SKHG)
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Merkblatt Pflichten und Rechte zu Verschwiegenheit und Meldung im Kontext des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts (Affolter/Vogel, IAS) |
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Leitfaden "Kontakt nach häuslicher Gewalt - Zur Prüfung und Gestaltung des persönlichen Verkehrs für Kinder bei häuslicher Gewalt" (Schweizerische Konferenz gegen häusliche Gewalt, SKHG) |
Dokumente Bereich Schule: | |
- | Arbeitsmaterialmaterial für Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter, Lehrpersonen und Jugendliche zu häuslicher Gewalt: Broschüre «Bleib nicht allein» |
- | Formular Gefährdungsmeldung für Schulen (elektronisch) |
- | Leitfaden für Schulen - Vorgehen bei Verdacht auf Kindsmisshandlung (veraltet, in Überarbeitung) |
- | Merkblatt Meldevorschriften der KOKES und Ergänzungen zum Merkblatt Meldevorschriften der KOKES (für alle Fachpersonen, die beruflich regelmässig mit Kindern Kontakt haben, ohne Berufsgeheimnis) |
Dokumente Bereich Frühe Kindheit:
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- | Adressen und Angebote der Frühen Kindheit |
- | Information und Leitfaden Früherkennung von Gewalt in der frühen Kindheit (Stiftung Kinderschutz Schweiz) |
- | Information und Leitfaden Kindesmisshandlung - Kindesschutz: Früherfassung und Vorgehen in der ärztlichen Praxis (Stiftung Kinderschutz Schweiz) |
- | Merkblatt Meldevorschriften der KOKES und Ergänzungen zum Merkblatt Meldevorschriften der KOKES für Mütter- Väterberaterinnen und Hebammen |
- | Der Leitfaden Kindesschutz Mütter-, Väterberaterinnen und Hebammen befindet sich aktuell in Überarbeitung. (Hinweis: Ab dem 1.1.2019 haben sich die Meldevorschriften gemäss dem Merkblatt Meldevorschriften der KOKES geändert und sind gültig.) |