Leitsaetze
Die wichtigsten Leitsätze unserer Arbeit sind:
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Für Kindesmisshandlung gibt es keine Rechtfertigung.
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Bei Kindesmisshandlung liegt die Verantwortung in jedem Fall bei den Erwachsenen.
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"Opfer sein" ist kein Persönlichkeitsmerkmal, sondern eine Position in einer bestimmten Situation.
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Misshandelte Kinder haben ein Recht, im Rahmen ihrer Möglichkeiten in den Interventionsplan miteinbezogen zu werden.
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Ziel jeder Intervention ist die Wiederherstellung und Erhaltung des Kindeswohls.
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Kindesschutz ist eine interdisziplinäre Aufgabe! Niemand handelt allein.
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Die
Leitsätze der Fachkommission
Kindes- und Jugendschutz basieren auf der
UNO-Kinderrechtskonvention
, die von der Schweiz im Jahr 1997 ratifiziert worden ist.
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