Kindes-/Erwachsenenschutz

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB)

Die 86 Gemeinden des Kantons Basel-Landschaft haben sich zu sechs interkommunalen KESB zusammengeschlossen. (Homepage KESB)

Die KESB sind erstinstanzlich für alle Massnahmen im zivilrechtlichen Kindes- und Erwach­senenschutz zuständig. Die Entscheide einer KESB ergehen durch deren Spruchkörper, der als interdisziplinäres Fachgremium ausgestaltet ist. Sie erfolgen grundsätzlich in Dreierbe­setzung bzw. bei bestimmten Geschäften präsidial (§ 64 Abs. 2 EG ZGB). Weitere relevante Informationen zur KESB und zum Kindes- und Erwachsenschutz finden sich auf der Informationsplattform KESB.KURZ.ERKLÄRT.

Beschwerdeinstanz gegen Entscheide der KESB

Das Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist als einzige kantonale Instanz für die Beurteilung von Beschwerden gegen Entscheide der KESB zuständig. (Homepage Kantonsgericht)

Beschwerdeinstanz gegen Handlungen oder Unterlassungen der Beistandsperson

Für die Beurteilung von Beschwerden gegen Handlungen oder Unterlassungen der Bei­standsperson ist die KESB zuständig.

Aufsichtsbehörde über die KESB

Die Sicherheitsdirektion ist die Aufsichtsbehörde über die KESB. Dieser obliegt eine rein administrative Aufsicht, die vor allem in der Aufgabe besteht auf einer allgemeinen Ebene für eine korrekte, einheitliche Rechtsanwendung zu sorgen. Die Aufsichtsbehörde kann jedoch nicht in den Einzelfall eingreifen und insbesondere keine Entscheide der KESB abändern oder aufheben.

Statistische Erhebungen der KESB zuhanden der SID

KESB-Statistiken

Internationaler Kindes- und Erwachsenenschutz

Die Sicherheitsdirektion ist die kantonale Zentralbehörde im internationalen Kindes- und Er­wachsenschutz. In dieser Funktion unterstützt sie die Kindes- und Erwachsenenschutzbehör­den bei internationalen Sachverhalten im Verkehr mit den Behörden im Ausland.

Gesetzliche Grundlagen

Kampagne «Gemeinsam gegen Cybersexualdelikte an Kindern und Jugendlichen» von Kinderschutz Schweiz
Wenn intime Fotos und Videos genutzt werden, um jemanden zu erpressen oder nötigen, spricht man von Sextortion. Tatpersonen bauen durch Täuschung ein Vertrauensverhältnis auf, um an sensibles Bildmaterial zu gelangen. Wer die wichtigsten Schutzstrategien befolgt und online besonders vorsichtig ist, minimiert das Sextortion-Risiko.