Verbot von Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern
22.07.2015
Neu gilt ein absolutes Feuerverbot im Freien
Der Kantonale Krisenstab erlässt in Absprache mit den Fachspezialisten und den umliegenden Kantonen ab 23. Juli 2015 ein absolutes Feuerverbot im Freien. Die Waldbrandgefahrenstufe wird auf Stufe 5 (sehr gross) angehoben. Die Entnahme von Wasser aus den Baselbieter Oberflächengewässern wird per sofort bis auf Widerruf untersagt.
> Medienmitteilung Nr. 4 (PDF)