Aktuelle Informationen
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Aufhebung generelles Feuerverbot im Wald und an Waldrändern mit Verhaltensempfehlungen
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8. Lagebericht «Hitzewelle und Trockenheit»
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7. Lagebericht «Hitzewelle und Trockenheit»
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Die Behördliche Anordnung vom 7. Juli 2015 in Sachen Feuerverbot im Wald und an sichtbaren Waldrändern bleibt weiterhin und bis auf Widerruf in Kraft
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6. Lagebericht «Hitzewelle und Trockenheit»
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Die Behördlichen Anordnungen in Sachen Feuerverbot im Wald und an sichtbaren Waldrändern bleibt weiterhin und bis auf Widerruf in Kraft
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5. Lagebericht «Hitzewelle und Trockenheit»
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Abbrennen von Feuerwerk ist mit Auflagen erlaubt – Mindestabstand zu Wald und Waldrändern 200 Meter
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4. Lagebericht «Hitzewelle und Trockenheit»
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Verbot von Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern