Aktuelle Informationen
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Bedingtes Feuerverbot gilt weiterhin – Beim Feuer machen ist Vorsicht geboten
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Verfügung vom 4. September 2018 / Bedingtes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe
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Absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe wird zu bedingtem Feuerverbot herabgestuft
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Feuerverbot im Wald und an Waldrändern bleibt bestehen – Mindestabstand zum Wald 200 Meter – Badeverbot bleibt bestehen
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Weiterhin Feuerverbot im Wald und an Waldrändern – Mindestabstand zum Wald 200 Meter
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Herzlichen Dank für das Verständnis und die Disziplin
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Ab sofort gilt im ganzen Kanton Basel-Landschaft ein absolutes Feuerverbot im Freien
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Anordnung_Absolutes_Feuerverbot-Wasserentnahmeverbot
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Erhebliche Waldbrandgefahr Medienmitteilung
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Resultat des ausserordentlichen Sirenentests am 23. Mai 2018