Aktuelle Informationen
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5. Lagebericht «Hitzewelle und Trockenheit»
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Abbrennen von Feuerwerk ist mit Auflagen erlaubt – Mindestabstand zu Wald und Waldrändern 200 Meter
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4. Lagebericht «Hitzewelle und Trockenheit»
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Verbot von Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern
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3. Lagebericht «Hitzewelle und Trockenheit»
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Die Behördliche Anordnung in Sachen Feuerverbot im Wald und an Waldrändern vom 7. Juli 2015 bleibt weiterhin und bis auf Widerruf in Kraft
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Die Behördliche Anordnung in Sachen Feuerverbot im Wald und an Waldrändern vom 7. Juli 2016 bleibt weiterhin und bis auf Widerruf in Kraft
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2. Lagebericht «Hitzewelle und Trockenheit»
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Behördliche Anordnung ab 7. Juli 2015, 1200 h - Feuerverbot im Wald und an Waldrändern bis auf Widerruf