Die Behördlichen Anordnungen in Sachen Feuerverbot im Wald und an sichtbaren Waldrändern bleibt weiterhin und bis auf Widerruf in Kraft

05.08.2015
Homburgerbach in Sissach
Bild Legende:

Der Kantonale Krisenstab hält in Absprache mit den Fachspezialisten am Feuerverbot im Wald und an sichtbaren Waldrändern sowie am Wasserentnahmeverbot vom 27. Juli 2015 fest.

> Medienmitteilung Nr. 6  (PDF)