Die Behördlichen Anordnungen in Sachen Feuerverbot im Wald und an sichtbaren Waldrändern bleibt weiterhin und bis auf Widerruf in Kraft
05.08.2015

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Der Kantonale Krisenstab hält in Absprache mit den Fachspezialisten am Feuerverbot im Wald und an sichtbaren Waldrändern sowie am Wasserentnahmeverbot vom 27. Juli 2015 fest.
> Medienmitteilung Nr. 6 (PDF)