Abbrennen von Feuerwerk ist mit Auflagen erlaubt – Mindestabstand zu Wald und Waldrändern 200 Meter
27.07.2015
Das Wetter des vergangenen Wochenendes hat vor allem in landwirtschaftlichen Kulturen eine leichte Entschärfung der Lage gebracht. Der Kantonale Krisenstab erlaubt deshalb das Abbrennen von Feuerwerk mit Auflagen. Im Wald und an Waldrändern besteht nach wie vor ein absolutes Feuerverbot. Die Waldbrandgefahrenstufe wird reduziert auf Stufe 4 (gross). Die Entnahme von Wasser aus den Baselbieter Oberflächengewässern ist weiterhin untersagt.
> Medienmitteilung Nr. 5 (PDF)