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Häusliche Gewalt
Häusliche Gewalt liegt vor bei ausgeübter bzw. angedrohter Gewalt innerhalb einer bestehenden oder bereits aufgelösten familiären, ehelichen oder partnerschaftlichen Beziehung oder gegenüber involvierten Drittpersonen. Häusliche Gewalt besteht aus physischen, psychischen oder sexuellen Gewaltformen.Was ist häusliche Gewalt?
- Es spielt keine Rolle, wo sich häusliche Gewalt abspielt (zuhause, auf dem Arbeitsweg, im öffentlichen Raum, am Telefon u.a.).
- Gewalt an Kindern im familiären Umfeld, seien sie von Gewalt zwischen den Eltern mitbetroffen oder selbst misshandelt, ist bei häuslicher Gewalt mitgemeint.
- Eine häufige psychische Gewaltform ist ‚Stalking‘ > ‚nachstellen, auflauern, belästigen‘. Nach der Trennung werden gewaltbetroffene Frauen oder Männer durch überraschendes Auftauchen und bedrohliches Agieren des Ex-Partners / der Ex-Partnerin zermürbt, was zur Rückkehr eine Misshandlungsbeziehung oder zur Gewalteskalation führen kann.
- Beispiele für häusliche Gewalt: Frau wird von ihrem Ehemann misshandelt; getrenntlebender Ehemann wird am Arbeitsplatz von der Ex-Frau belästigt; Partner einer alleinerziehenden Mutter misshandelt deren Kinder; neuer Partner einer Frau wird vom Ex-Mann bedroht; Vater des Mannes schlägt seine Schwiegertochter; Mann wird von seiner Partnerin mit einem Gegenstand verletzt; junger Mann bedroht und schlägt seine Schwester.
Kinder und häusliche Gewalt
Kinder und Jugendliche, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, leben in einer kleinen gefährlichen Welt. Ihr Vertrauen in die Erwachsenen, die sie beschützen sollten ist gestört, ihr Sicherheitsgefühl minim. Sie sind angewiesen, dass Grosseltern, Nachbarn, Gotte und Götti oder Schulsozialarbeitende sie ernst nehmen und bereit sind, sich für sie einzusetzen. Nur so kann verhindert werden, dass Kinder bleibende psychische und physische Schäden davontragen.
> Fachbereich Kindes- und Jugendschutz
NEU > Leitfaden zur Prüfung und Gestaltung des persönlichen Verkehrs für Kinder nach häuslicher Gewalt
In diesem Leitfaden liegt der Fokus auf Kinder und Jugendliche als Betroffene von häuslicher Gewalt. Betroffene sind Opfer von direkter Gewalt und Misshandlung. Auch Minderjährige, die häusliche Gewalt zwischen erwachsenen Bezugspersonen in der Familie sehen, hören oder deren Folgen anderweitig wahrnehmen, sind betroffen. Partnerschaftsgewalt geht meist mit einer Einschränkung der elterlichen Fürsorge einher und so stellt sich jeweils die Frage nach der Erziehungsfähigkeit der Eltern. Um so wichtiger ist es, genau abzuklären, ob und unter welchen Bedingungen ein Umgang ermöglicht werden kann.
Der Leitfaden beleuchtet diese Fragen verständlich und ausführlich.
> Leitfaden
Hilfe und Unterstützung
Wenn Sie selber von Gewalt betroffen sind oder Rat brauchen, weil Sie jemanden kennen, dann können Sie sich an folgende Stellen wenden:
- Polizei Baselland
Wenn Sie in Not sind, zögern Sie nicht, den Notruf 117 (oder 112) zu wählen. Gewalt ist strafbar. Sie können auf jedem Polizeiposten eine Anzeige erstatten. - Opferhilfe beider Basel
Beratung und Unterstützung für betroffene Frauen, Kinder, Jugendliche und Männer, Tel. 061 205 09 10 - Frauenhaus beider Basel
Schutz und Unterstützung für gefährdete Frauen und ihre Kinder, Tel. 061 681 66 33 (24/7) - Heilsarmee Frauenhaus Region Basel
Schutz und Unterstützung für gefährdete Frauen und ihre Kinder, Tel. 061 302 85 15 (24/7) - Fachstelle für Kindes- und Jugendschutz BL
Für Fragen rund um den Kindesschutz in Baselland, Tel. 061 552 59 30