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Istanbul-Konvention
Istanbul-Konvention
Umsetzung «Istanbul-Konvention»
Seit dem 1. April 2018 ist das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in der Schweiz in Kraft. Die Schweiz anerkennt damit die Dringlichkeit des Themas und die gesellschaftliche Verantwortung zur Prävention, zum Opferschutz und zur Strafverfolgung bei Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.
Mit der Federführung der Umsetzung wurde die Sicherheitsdirektion beauftragt.
Für die erste Umsetzungsphase (2019-2022) wurden Massnahmen in vier Schwerpunkten bestimmt und im Bericht der «Projektgruppe Istanbul-Konvention» vom Januar 2020 festgehalten.
> Istanbul-Konvention, Bericht zum Projekt, Massnahmen zur Umsetzung, erste Phase (2020)
Über die Umsetzung der Massnahmen hat die Projektgruppe Ende 2022 einen Rechenschaftsbericht erstellt:
> Istanbul-Konvention, Bericht über die Umsetzung der Massnahmen, erste Phase (2022)
Seit 2023 fokussiert die zweite Umsetzungsphase (2023-2026) der Istanbul-Konvention im Kanton BL auf die «Roadmap Häusliche Gewalt» von Bund und Kantonen. Diese Roadmap besteht aus 11 Handlungsfeldern und beschreibt Massnahmen zur verstärkten Bekämpfung häuslicher Gewalt. Die interdisziplinäre und bereichsübergreifende «Fachgruppe Istanbul-Konvention» befasst sich mit der Umsetzung und hat folgenden Bericht dazu erstellt:
> Istanbul-Konvention, Bericht und Massnahmen zur Roadmap Häusliche Gewalt, zweite Phase (Oktober 2025)