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Electronic Monitoring
Electronic Monitoring zum Schutz gewaltbetroffener Personen nach Art. 28c ZGB
Electronic Monitoring (EM) ist eine ergänzende Schutzmassnahme, die gewaltbetroffene Personen im Rahmen eines zivilrechtlichen Verfahrens nach Art. 28c des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) beantragen können, insbesondere in Trennungsphasen bei häuslicher Gewalt. EM unterstützt die Durchsetzung von gerichtlichen Annäherungs-, Rayon- oder Kontaktverboten, indem es die Bewegungen der gefährdenden Person elektronisch erfasst und so Verstösse dokumentiert – nicht als Strafe, sondern als Instrument zur Normdurchsetzung und zur Beweissicherung bei verstossen gegen die Verbote.
Für Gewaltbetroffene ist EM eine verlässliche Grundlage, um Missachtungen gerichtlicher Auflagen nachzuweisen und weitere Schutzmassnahmen zu ergreifen. Das stärkt den Opferschutz. Im Notfall bleibt jedoch der direkte Kontakt mit der Polizei (Notruf 117) zentral.
Weitere Informationen für Gewaltbetroffene und Fachpersonen finden Sie in der Informationsbroschüre «Electronic Monitoring – Zum Schutz Gewaltbetroffener Personen nach Art. 28c ZGV». Die Broschüre ist kostenlos über die Interventionsstelle (Bestellformular) bestellbar.
In der Wegleitung «Verfahrensablauf bei der elektronischen Überwachung zum Schutz gewaltbetroffener Personen nach Art. 28b i.V.m. Art. 28c ZGB» finden Fachpersonen Inhalte zur gesetzlichen Grundlage, den involvierten Fachstellen sowie zum Verfahrensablauf für den Kanton Basel-Landschaft.

