Strafen

Bild Legende:

Das Jugendstrafgesetz umfasst vier Arten von Strafen:

  • Verweis (förmliche Missbilligung; Probezeit kann mit Weisungen verbunden werden)
  • Persönliche Leistung (persönliches und unentgeltliches Erbringen einer Arbeitsleistung; kann auch in der Verpflichtung zu einem Kursbesuch bestehen)
  • Busse (persönliche Leistung und Freiheitsentzug können mit einer Busse verbunden werden)
  • Freiheitsentzug

Bei sämtlichen Strafen ist ein ganzer oder teilweiser Aufschub des Vollzugs möglich, verbunden mit einer Probezeit.

rheinstrasse55.jpg
Jugendanwaltschaft 
Rheinstrasse 55 
4410 Liestal 
 
Tel. 061 552 64 00