Rechtliche Grundlagen

Straftatbestände
Bezüglich der Frage, welche Straftatbestände überhaupt strafrechtlich sanktioniert werden, gelten für Minderjährige weitgehend dieselben Regelungen des Strafgesetzbuches (StGB) wie für Erwachsene. Dies gilt etwa für den Diebstahl, die Sachbeschädigung, Gewaltdelikte wie Raub oder Körperverletzung, Handel mit Drogen, Strassenverkehrsdelikte wie Entwendung eines Motorfahrzeuges zum Gebrauch usw.
 
Sanktionen
Die Strafandrohungen für Erwachsene gelten in der Regel nicht für Minderjährige. Die Ausnahme besteht einzig bei den Übergangstätern (d.h. bei vor Vollendung und nach Erreichen des 18. Altersjahres zu beurteilenden Straftaten). Im Jugendstrafgesetz (JStG) ist geregelt, welche rechtliche Folgen es hat, wenn Minderjährige straffällig werden. Es stehen spezifische Sanktionen zur Verfügung. 
 
Jugendstrafverfahren
Die Bestimmungen der Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung (JStPO) und der Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) regeln das Jugendstrafverfahren. Daneben findet auf der Ebene des kantonalen Rechts das entsprechende Einführungsgesetz zur Jugendstrafprozessordnung (EG JStPO) Anwendung.
 
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Jugendanwaltschaft 
Rheinstrasse 55 
4410 Liestal 
 
Tel. 061 552 64 00