Jugendstrafrecht

Bild Legende:

Das Jugendstrafrecht ist ein Sonderstrafrecht.

Es handelt sich um ein Täterstrafrecht, bei welchem die Person des Kindes oder des Jugendlichen / der Jugendlichen im Vordergrund steht. Es bezweckt die Rückfallprävention, die Förderung sowie die soziale Eingliederung des Täters.

Dies wird in erster Linie mittels angemessener Einflussnahme angestrebt. Welche Reaktionen (Strafen und/oder Massnahmen) im Einzelfalle geboten erscheinen, richtet sich in erster Linie nach dem Grundgedanken des Jugendstrafrechts, also nach Schutz und Erziehung des betroffenen Jugendlichen.

Es gibt zwei Gruppen von minderjährigen Straftätern: Erzieherisch besonders Betreuungsbedürftige oder therapeutisch Behandlungsbedürftige einerseits sowie jugendliche Straftäter und Straftäterinnen andererseits, die keiner Massnahme bedürfen. Aufgrund dessen unterscheidet das Jugendstrafrecht zwischen Strafen und Schutzmassnahmen, die alleine oder in Kombination angeordnet werden können.

rheinstrasse55.jpg
Jugendanwaltschaft 
Rheinstrasse 55 
4410 Liestal 
 
Tel. 061 552 64 00