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Elektrofahrräder / E-Bikes

Leicht-Motorfahrrad: Einplätzige Elektrofahrräder mit höchstens 0.5 kW Motorleistung, einer ohne menschliche Muskelkraft - also mit reiner Motorenleistung - erreichbaren sog. bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 25 km/h
Schnelle Motorfahrräder: Einplätzige, einspurige Elektrofahrräder mit höchstens 1kW Motorleistung, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h mit Tretunterstützung oder Mofa/Roller (max. 30 kmh mit Elektro oder Verbrennungsmotor).
Zu beachten gilt es insbesondere:
Leicht-Motorfahrräder dürfen ab dem 16. Geburtstag ohne Führerausweis gefahren werden. Wer jünger ist oder ein anderes E-Bike fährt, benötigt mindestens einen Führerausweis der Kategorie M.
E-Bike-Fahrende haben die Vorschriften für Radfahrer zu beachten und müssen daher Radstreifen und signalisierte Radwege benützen.
Helmtragepflicht?
Leichtmotorfahrrad: kein Helm vorgeschrieben (aber empfohlen). Schnelle Motorfahrräder: Helm erforderlich