Was wir tun

Für Minderjährige, welche zwischen dem vollendeten 10. und dem 18. Altersjahr strafbare Handlungen begangen haben, kommt das Jugendstrafrecht zur Anwendung. Die Jugendanwaltschaft ist zuständig für die Untersuchung von strafbaren Handlungen, welche von Minderjährigen begangen werden (10 bis 18-Jährige) sowie für Straftaten nach Vollendung des 18. Altersjahrs,  wenn bereits eine jugendstrafrechtliche Untersuchung eröffnet ist.
 
Der Untersuchungsbereich der Jugendanwaltschaft unter Leitung des Jugendanwalts/der Jugendanwältin leitet dabei das Strafverfahren, ordnet - wenn angezeigt und verhältnismässig - Zwangsmassnahmen (z.B. vorläufige Festnahme, U-Haft, Hausdurchsuchungen, Beschlagnahme von Gegenständen etc.) an und führt Einvernahmen von Geschädigten, Zeugen und Beschuldigten durch. Die Strafuntersuchungen werden in enger Zusammenarbeit mit der Polizei geführt.
 
Die Jugendanwaltschaft beurteilt die Straftaten in der überwiegenden Zahl der Fälle selbstständig. Dabei steht in der Regel nicht die Strafe als abschreckende Sanktion im Vordergrund, sondern die kritische Deliktsbearbeitung sowie Hilfe und Motivation zu einer nachhaltigen Verhaltensänderung. In Fällen, in denen eine erhöhte Rückfallgefahr gegeben sein kann, wird zudem der Sozialdienst der Jugendanwaltschaft mit einer Persönlichkeitsabklärung beauftragt. Diese Abklärung findet unter Einbezug des sozialen Bezugsnetzes des Jugendlichen/der Jugendlichen statt (wie z.B. Eltern, Geschwister, Lehrpersonen, Schulsozialarbeit, Lehrmeister, weitere Fach- und Behördenpersonen). Diese  Einschätzung ist für den Entscheid, ob eine Schutzmassnahme oder lediglich eine Strafe auszufällen ist, von grosser Bedeutung.
 
Die Jugendanwaltschaft führt zudem Anklage vor dem Jugendgericht in jenen Fällen, in denen im Jugendstrafrecht ein Freiheitsentzug von mehr als drei Monaten, eine Busse von mehr als CHF 1'000.00 oder eine definitive Unterbringung beantragt wird. Für den Vollzug sämtlicher Strafen und Schutzmassnahmen des Jugendstrafrechts ist die Jugendanwaltschaft zuständig.
 

Die Jugendanwaltschaft ist auch präventiv, insb. im Gewalt- und Suchtbereich tätig. Sie versucht in Zusammenarbeit mit anderen involvierten Stellen und Behörden, insbesondere den Mitarbeitern des Jugenddiensts der Polizei Basel-Landschaft, möglichst günstige Rahmenbedingungen zu schaffen, damit Sucht- oder Gewaltprobleme bei Minderjährigen frühzeitig erkannt, und rechtzeitig angemessene Massnahmen eingeleitet werden können.

rheinstrasse55.jpg
Jugendanwaltschaft 
Rheinstrasse 55 
4410 Liestal 
 
Tel. 061 552 64 00