Jugendanwaltschaft
Die Jugendanwaltschaft untersteht der Sicherheitsdirektion des Kantons Basel-Landschaft. Die Jugendanwaltschaft untersucht und beurteilt die Straftaten der Minderjährigen (10- bis 18-Jährige). Gleichzeitig ist die Jugendanwaltschaft für den Vollzug der jugendstrafrechtlichen Strafen und Schutzmassnahmen zuständig.
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Telefonanrufe werden von Montag bis Freitag zwischen 9 – 12 Uhr und 14 – 16 Uhr entgegengenommen.
Eine Schalteröffnung für persönliche Termine findet nur nach Vereinbarung bzw. auf Vorladung statt.
Für dringende Not- und Pikettfälle wählen Sie bitte 061 553 35 35 (Einsatzleitzentrale der Polizei BL).
Jugendanwaltschaft Basel-Landschaft