Partnerinnen und Akteure

Das Staatssekretariat regelt, unter welchen Bedingungen jemand in die Schweiz einreisen, hier leben und arbeiten darf – und es entscheidet, wer hier Schutz vor Verfolgung erhält. Das Staatssekretariat koordiniert zudem die Integrationsbemühungen von Bund, Kanton und Gemeinden und ist auf Bundesebene für Einbürgerungen zuständig.
 
Dienststelle Berufsbildung, Mittelschulen und Hochschulen (BMH)
Die Dienststelle Berufsbildung, Mittelschulen und Hochschulen ist für die Steuerung, Umsetzung und Weiterentwicklung der kantonalen Sprachförderung von erwachsenen Migrantinnen und Migranten zuständig.
 
Das KSA fördert mit Hilfe der durch den Bund entrichteten Integrationspauschale die berufliche Integration und den Erwerb einer Landessprache vorläufig Aufgenommener und anerkannter Flüchtlingen.
 
Das Amt für Migration und Bürgerrecht ist die kantonale Ansprechstelle für alle Rechtsfragen in Zusammenhang mit der Einreise und dem Aufenthalt ausländischer Personen, die ihren Wohnsitz im Kanton Basel-Landschaft haben, den Wohnsitz hierher verlegen oder sich vorübergehend hier aufhalten wollen. Im Rahmen der Einbürgerung ausländischer Staatsangehöriger führt das AFMB alle Vorabklärungen im Einbürgerungsverfahren durch und bereitet mit der Petitionskommission die Einbürgerungsbeschlüsse des Landrates vor.
 

Gemeinden

Integration findet vor allem dort statt, wo man lebt. Die Gemeinden stehen täglich in direkten Kontakt mit den Migrantinnen und Migranten. Sie sind meistens die erste Anlaufstelle bei Fragen oder Anliegen. Deshalb gehören die Gemeinden zu den wichtigen Partnern des Fachbereichs Integration.

 

Ausländerdienst Baselland (ald)

Mit dem ald steht dem FIBL ein starker Partner auf operativer Ebene zur Seite. Der ald unterstützt Migrantinnen und Migranten mit seinen vielfältigen Dienstleistungen wie z.B. einem Beratungsdienst in 13 Sprachen, einem Dolmetscher- und Übersetzungsdienst sowie seinen zahlreichen Deutschkursen.
 

Nichtstaatliche Akteure

Massgebend für eine erfolgreiche Integrationspolitik ist die Beteiligung der nichtstaatlichen Akteure am Integrationsprozess. Zivilgesellschaftliche Organisationen wie Verbände, Vereine oder NGOs leisten durch ihren Einsatz einen bedeutenden Beitrag an die Integrationsarbeit. Sie ermöglichen den Ausländerinnen und Ausländern durch ihre Projekte und Dienstleistungen die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und fördern die Begegnung und den Austausch.
 
Kontakt

Fachbereich Integration

Amtshausgasse 7
4410 Liestal
Tel. 061 552 66 53