KIP 2bis (2022-2023)

Seit 2014 setzten Bund und Kantone die Integrationsförderung über kantonale Integrationsprogramme (KIP) um. Ein KIP dauert in der Regel vier Jahre. Zur Verstärkung der Integrationsbemühungen haben Bund und Kantone 2019 zusätzlich die Integrationsagenda Schweiz (IAS) verabschiedet. Diese fokussiert sich auf Flüchtlinge und vorläufig ausgenommene Personen.

Vor dem Hintergrund dieser Neuerung haben sich das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) und die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) darauf geeinigt, bei den KIP eine Zwischenphase einzulegen und ausnahmsweise ein auf zwei Jahre verkürztes KIP 2bis (2022-23) durchzuführen.

Als Grundlage zur Umsetzung der KIP 2bis (2022-2023) gelten die aktualisierten kantonalen Eingaben zur Umsetzung der KIP 2 (2018-2021) und der IAS (2020-2021) sowie die entsprechenden Programmvereinbarungen zwischen dem SEM und dem jeweiligen Kanton.

Am 20. Mai 2021 hat der Landrat die einmalige Ausgabe für die Umsetzung des Kantonalen Integrationsprogramms für die Jahre 2022/23 (KIP 2bis) mit 61:22 Stimmen bewilligt. Daraufhin hat die SVP BL gegen diesen Entscheid das Referendum ergriffen. Das Baselbieter Volk hat am 28. November 2021 der Ausgabe mit knapp 60% der Stimmen zugestimmt:

SEM: Kantonale Integrationsprogramme 2022-2023 (KIP 2bis)

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