Kantonale Integrationsprogramme KIP
Die Schweizer Integrationspolitik hat sich in den letzten zehn Jahren stark weiterentwickelt. Bund, Kanton und Gemeinden haben gemeinsam die Kantonalen Integrationsprogrammen (KIP) entwickelt. Die KIP verankern die Integrationsförderung als Querschnittsaufgabe auf allen drei staatlichen Ebenen. Sie definieren die Rollen der einzelnen Ebenen und verstärken deren Zusammenarbeit und Koordination.
Die KIP bestehen seit 2014 und verfolgen das Ziel, die bestehenden Integrationsfördermassnahmen in den Kantonen und Gemeinden zu verstärken, Lücken zu schliessen und regionale Unterschiede auszugleichen. Sie wirken ergänzend zur primären Integrationsförderung in den Regelstrukturen.* Sowohl auf die Zuwanderung als auch auf die Zulassung haben sie keinen Einfluss.
* Regelstrukturen sind gesellschaftliche und staatliche Angebote und Institutionen, die allen Personen offen stehen müssen. Sie verfolgen das Ziel, eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Beispiele für Regelstrukturen sind die Schulen, die Berufsbildung, der Arbeitsmarkt, das Gesundheitswesen oder die Sozialversicherungen. Zudem gehören auch soziale Bereiche wie das Vereinswesen oder das Quartierleben zu den Regelstrukturen.