Integrationspolitik und gesetzliche Grundlagen
Die Schweizerische Integrationspolitik ist geprägt durch die Formel «Fördern und Fordern»
Die Schweizerische Integrationspolitik ist geprägt durch die Formel «Fördern und Fordern». Damit ist gemeint, dass zugewanderte Menschen sich aktiv um ihre eigene Eingliederung bemühen. Gleichzeitig bietet die Schweiz Rahmenbedingungen an, welche die Integrationsbemühungen der Ausländerinnen und Ausländer positiv unterstützen. Betroffene sollen sich also nicht nur anstrengen, sondern auch befähigt werden, die verlangten Anforderungen erfüllen zu können. Integration erfordert Verständnis, Offenheit und Lernbereitschaft von Einheimischen und Zugewanderten.
Die Integration von Ausländerinnen und Ausländern erfolgt in erster Linie über die Regelstrukturen, das heisst über die Schule, die Berufsbildung, die Arbeitswelt oder die Institutionen der sozialen Sicherheit. Es gibt aber nach wie vor Lücken in den Regelangeboten oder Hürden, die den Zugang zu deren Angeboten erschweren. Die spezifische Integrationsförderung möchte diese Lücken schliessen und den Zugang zu den Regelstrukturen vereinfachen.
Wann eine Person gesetzlich als integriert gilt, regelt in Basel-Landschaft beispielsweise die kantonale Integrationsverordnung. Für ausländerrechtliche Massnahmen ist das kantonale Amt für Migration und Bürgerrecht AFMB zuständig.
Vier Grundprinzipien
Die Integrationspolitik der Schweiz richtet sich nach vier Grundprinzipien, die gemeinsam von Bund, Kantonen und Gemeinden erarbeitet wurden.
Chancengerechtigkeit
Einheimische und zugewanderte Personen sind gleichwertige Mitglieder der Gesamtgesellschaft und haben Anspruch auf die in der Verfassung verankerten Grundrechte. Der Schutz vor Diskriminierung und Ausgrenzung ist integraler Bestandteil der Integrationspolitik. Der Staat stellt sicher, dass die von ihm erbrachten Leistungen für alle Personen zugänglich sind.
Einforderung der Eigenverantwortung
Jede in der Schweiz wohnhafte Person hält sich an das Recht und an die öffentliche Ordnung, strebt finanzielle Unabhängigkeit an und achtet auf die kulturelle Vielfalt des Landes und seiner Bewohnerinnen und Bewohner. Dies bedingt eine aktive Auseinandersetzung mit der gesellschaftlichen Realität in der Schweiz sowie eine Respektierung aller Mitglieder der Gesellschaft. Personen, die sich nicht an dieses Grundprinzip halten oder Integration aktiv behindern, müssen mit Sanktionen rechnen.
Potentiale nutzen
Die Förderung der Integration wird als eine Investition in die Zukunft einer liberal verfassten Gesellschaft betrachtet. Deren erfolgreiche Gestaltung ist auf den Beitrag aller Personen angewiesen.
Vielfalt
Der Staat verfügt über eine entsprechend flexible, den jeweiligen Begebenheiten angepasste Integrationspolitik, welche die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Akteure sowie die Migrationsbevölkerung partnerschaftlich mit einbezieht.