Swisslos-Fonds
Was ist der Swisslos-Fonds?
Der Swisslos-Fonds wird aus dem Reingewinn von Zahlenlotto, Losverkauf und Sportwetten der Interkantonalen Landeslotterie Swisslos gespeist. Jeder Kanton erhält jährlich einen Anteil nach einem festgelegten Schlüssel, abhängig von Bevölkerungszahl und Spielumsatz. Dadurch stehen dem Kanton Basel-Landschaft derzeit jährlich knapp 20 Millionen Franken zur Verfügung. Davon fliessen 70 Prozent in den Swisslos-Fonds, die restlichen 30 Prozent in den Swisslos Sportfonds.
Die rund 14 Millionen Franken des Swisslos-Fonds werden für gemeinnützige Projekte im Kanton Basel-Landschaft oder Projekte, die einer breiteren Baselbieter Bevölkerung zugutekommen, eingesetzt. Finanzielle Beiträge sind möglich in den Bereichen Kultur, Denkmalpflege, Sozialwesen, Jugend und Erziehung, Gesundheit, Bildung und Forschung sowie Umwelt. Zudem werden die Gelder auch für die in- und ausländische Entwicklungszusammenarbeit verwendet sowie für Katastrophenhilfe und humanitäre Hilfe im In- und Ausland.
Sämtliche Ausweisungen aus dem Swisslos-Fonds sind öffentlich und neben der Website auch auf dem kantonalen Open-Government-Data-Portal einsehbar.
Auf einen Blick: Die wichtigsten Grundsätze für die Gesuchstellung
Untenstehend finden Sie die wichtigsten Grundsätze für die Gesuchstellung. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gerne für eine Beratung. Für Gesuchbeiträge ab 100'000 Franken ist eine Kontaktaufnahme vor Gesuchstellung notwendig, ausgenommen sind Gesuche im Bereich der ausländischen Entwicklungszusammenarbeit.
- Unterstützte Projekte werden im Kanton Basel-Landschaft realisiert oder haben einen starken Bezug zum Kanton Basel-Landschaft. Die Swisslos-Fondsgelder werden für wohltätige und gemeinnützige Projekte in den folgenden Bereichen eingesetzt; bitte beachten Sie die entsprechenden Merkblätter. Gesuche im Bereich Sport sind an den Sportfonds Baselland zu stellen.
- Kultur (Merkblatt «Kultur»)
Gesuche um Beiträge ab 5'000 Franken sind an den Swisslos-Fonds zu stellen.
Gesuche um Beiträge bis und mit 5'000 Franken sind an die Abteilung Kulturförderung zu stellen. - Denkmalpflege
- Sozialwesen
- Jugend und Erziehung
- Gesundheit
- Bildung und Forschung
- Umwelt und Entwicklungshilfe
- Merkblatt «Inländische Entwicklungszusammenarbeit»
- Merkblatt «Ausländische Entwicklungszusammenarbeit»
- übrige gemeinnützige Projekte
- Kultur (Merkblatt «Kultur»)
- Das Gesuch ist mindestens drei Monate vor Projektrealisierung über das Online-Formular einzureichen (Ausnahme inländische Entwicklungszusammenarbeit: 31. März / ausländische Entwicklungszusammenarbeit: 31. Oktober). Als Start der Projektrealisierung gilt bei Veranstaltungen deren Aufführungsdatum, bei Publikationen die Drucklegung.
- Projektunterstützungen sind in der Regel einmaliger Natur.
- In der Regel kann maximal ein Gesuch pro Trägerschaft pro Jahr unterstützt werden.
- Beitragsgesuche enthalten generell Angaben zur Trägerschaft, einen Projektbeschrieb mit Zeitplan, eine detaillierte Kostenaufstellung, einen Finanzierungsplan mit den angefragten und zugesagten Beiträgen Dritter.
- Die Beitragshöhe bemisst sich an den Projektkosten, dem Eigenfinanzierungsgrad und der Beteiligung Dritter (Sponsoren, Gemeinwesen etc.). Bei Projekten von kommunaler oder regionaler Bedeutung wird eine materielle Beteiligung (Koordination, Mitfinanzierung) der betreffenden Gemeinde vorausgesetzt.
- Ein Projekt wird in der Regel nur von einer kantonalen Förderstelle unterstützt.
- Auf Beiträge aus dem Swisslos-Fonds besteht kein Rechtsanspruch.
Gesetzliche Grundlage bildet die Verordnung über den Swisslos-Fonds.
Einreichen eines Gesuchs
Die Gesucheingabe findet via Online-Formular statt. Es ist möglich, eine Gesucheingabe zu speichern, um später daran weiter zu arbeiten. Dennoch macht es Sinn, wenn Sie sich Ihr Projektdossier bereitstellen, bevor Sie die Eingabe tätigen.
Ein Projektdossier muss zwingend folgende Dokumente enthalten:
- Begleitschreiben zu Ihrem Gesuch
- Detaillierter Projektbeschrieb
- Budget
- Finanzierungsplan mit den angefragten Beiträgen Dritter
Abhängig von der Projektart und der Projektträgerschaft können weitere Dokumente nötig sein:
- Vereinsstatuten oder Stiftungsurkunden (Vereine und Stiftungen)
- Die letzte genehmigte Jahresrechnung (Vereine und Stiftungen)
- Der letzte genehmigte Jahresbericht (Vereine und Stiftungen)
- Offerten (Infrastruktur- oder Investitionsprojekte)
- Inhaltsverzeichnis, Leseprobe, Druckkostenofferte (bei Publikationen)
Zusätzliche Dokumente können Sie einreichen, indem Sie im Formular unter Beilagen auf das Plus rechts im Kästchen klicken und den Typ «weitere Dokumente» auswählen.
Bitte achten Sie darauf, Ihr Gesuch rechtzeitig - drei Monate vor Projektrealisierung - einzureichen. Das Online-Formular lässt keine verspäteten Abgaben zu.
Online-Formular: Gesuch an den Swisslos-Fonds Basel-Landschaft
Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie Veränderung der Projekt- oder Finanzierungssituation der Swisslos-Fonds Verwaltung direkt mitteilen unter [email protected].
Das gesamte Prüfungsverfahren dauert ab Vorliegen aller Gesuchunterlagen in der Regel drei bis vier Monate, bei umfangreichen Projekten länger. Bei neuen Gesuchen um grössere Beiträge ab 100'000 Franken, beispielsweise für Grossprojekte oder einmalige Investitionsbeiträge, ist eine vorgängige Kontaktaufnahme mit der Swisslos-Fonds Verwaltung notwendig.
Der Entscheid wird als elektronisches Dokument per E-Mail zugestellt. Bei einer Zusage erhalten Sie zusätzlich einen Link, um den bewilligten Förderbeitrag gemäss den Auszahlungsmodalitäten abrufen zu können.
Gesetzliche Grundlagen
Zusammenstellung unterstützter Projekte
Download Logo
- Logo rot (CMYK | EPS | 476.88 KB)
- Logo rot (RGB | JPG | 271.61 KB)
- Logo grau (CMYK | EPS | 467.31 KB)
- Logo grau (RGB | JPG | 151 KB)
Bitte beachten Sie, dass im Mehrfarbendruck zwingend das rote Logo ("color") und im Schwarzweissdruck das graue Logo ("s/w") verwendet werden muss.
Kontakt
Sarah Baschung
Leiterin
061 552 60 59
[email protected]
Diana Lutz
Sachbearbeiterin
061 552 50 23
[email protected]
Justin Würsch
Akademischer Praktikant
061 552 47 51
[email protected]
Adresse:
Rathausstrasse 2
4410 Liestal
