Kinder, die Zeuginnen und Zeugen von häuslicher Gewalt werden, sind nicht nur indirekt davon betroffen. Forschungsergebnisse zeigen, dass das Miterleben von häuslicher Gewalt ähnlich schwerwiegende Folgen haben kann, wie das direkte Erleben von körperlicher Gewalt. Körperliche Gewalt gegen einen Elternteil ist somit gleichzeitig psychische Gewalt gegen die betroffenen Kinder.
Die Unterstützung von Kindern als Betroffene von häuslicher Gewalt ist durch Art. 26 in der Istanbul-Konvention verankert. Es wurde durch die Fachgruppe Istanbul-Konvention zu einem Schwerpunktthema bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention im Kanton Basel-Landschaft gewählt.
Der Fachbereich Kindes- und Jugendschutz setzt sich für die Sensibilisierung auf dieses Thema ein.