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Freiwilligenpreis
Ausschreibung des Baselbieter Freiwilligenpreises 2026
Die Idee des Preises
Der Regierungsrat will jährlich mit dem Baselbieter Preis für Freiwilligenarbeit ehrenamtliche Einsätze honorieren. Die Einsätze müssen im Sozialbereich sein und gemeinnützigen, nicht kommerziellen Charakter aufweisen.
Bereiche der Freiwilligenarbeit / Auswahlkriterien
Freiwillige oder ehrenamtliche Einsätze im Sozialbereich können sowohl durch Organisationen und Institutionen als auch auf privater Basis erbracht werden. Als gemeinnützig wird ein freiwilliger oder ehrenamtlicher Einsatz betrachtet, wenn er das Wohlergehen einer Drittperson fördert und nicht das eigene materielle Wohlergehen im Zentrum steht. Unsere Definition der Freiwilligenarbeit richtet sich nach den Richtlinien für Freiwilligenarbeit von benevol Schweiz. Freiwilligenarbeit schliesst demnach freiwilliges und ehrenamtliches Engagement ein, umfasst jegliche Formen unentgeltlicher, selbstbestimmter Einsätze ausserhalb der eigenen Kernfamilie und wird zeitlich befristet geleistet.
Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind Privatpersonen und Institutionen mit Wohn- bzw. Geschäftssitz im Kanton Basel-Landschaft, deren Engagement mehrheitlich der Baselbieter Bevölkerung zu Gute kommt und deren Leistung mehrheitlich, d.h. zu über 50%, unentgeltlich erbracht wird. Einsätze, welche in den vergangenen Jahren nicht prämiert oder nominiert wurden, können nochmals eingegeben werden. Nicht teilnahmeberechtigt sind Institutionen und Projekte, die mehrheitlich durch Bund, Kanton oder Gemeinde finanziert werden.
Bewerbungsunterlagen
Auf dem offiziellen Formular sind folgende Angaben einzureichen: Projektbeschrieb, Zielgruppe, Abgrenzung zu bezahlter Arbeit, Durchführungszeitraum, gesellschaftlicher Mehrwert und finanzielle Mittel.
- Anmeldeformular für den Baselbieter Freiwilligenpreis 2026
- Flyer Baselbieter Preis für Freiwilligenarbeit 2026
Einsendeschluss
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen sind bis 30. September 2026 an die Sicherheitsdirektion, Generalsekretariat, Rathausstrasse 2, 4410 Liestal mit Kennwort «Preis für Baselbieter Freiwilligenarbeit im Sozialbereich» oder per E-Mail an [email protected] einzureichen. Über die Preisausschreibung wird keine Korrespondenz geführt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Preisvergabe
Der Regierungsrat entscheidet aufgrund der Empfehlung der Jury im November 2026 über die Preisverleihung. Die Übergabe der Preissumme von CHF 8‘000.00 für Vereine und CHF 2‘000.00 für Einzelpersonen findet voraussichtlich am Donnerstagabend, 10. Dezember 2026 in Liestal statt. Sie sind alle herzlich zu der Preisverleihung eingeladen.
Kontakt
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an: Thomas Nigl, Jury-Präsident des Baselbieter Freiwilligenpreises, T 061 552 65 19, [email protected].
Preis für Baselbieter Freiwilligenarbeit im Sozialbereich 2025
Der Freiwilligenpreis im Sozialbereich 2025 geht an den Verein «Blindenhundeschule Liestal»
Regierungsrätin Kathrin Schweizer hat im Namen des gesamten Regierungsrats Basel-Landschaft die Blindenhundeschule Liestal mit dem Freiwilligenpreis 2025 für Vereine ausgezeichnet. Der Preis ist mit 8’000 Franken dotiert. Der Preis für Einzelpersonen, dotiert mit 2'000 Franken, ging an Frau Ruth Christen, Präsidentin des Altersvereins Oberwil.
Für Rückfragen: Thomas Nigl, Jury-Präsident, Generalsekretariat Sicherheitsdirektion (SID), 061 552 65 19.