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7. Anschubfinanzierung für Gemeinden
Der Kanton beteiligt sich finanziell an Massnahmen und Angeboten zum Ausbau und zur Qualitätsförderung früher Sprachförderung in den Gemeinden. Diese finanzielle Unterstützung umfasst eine Anschubfinanzierung von CHF 160'000.- von 2026 bis 2028. Die Anschubfinanzierung dient als Anerkennung der Gemeinden, die sich in der frühen Sprachförderung engagieren und kann frühestens ab August 2026 erstmalig beantragt werden.
- Prozess Anschubfinanzierung für Gemeinden
- Das Antragsformular wird ab Sommer 2026 online zur Verfügung gestellt.