Fundbüro/Verwertungsdienst
Das Fundbüro erfasst die Fundsachen, die ihm von den Polizeiposten übergeben werden, und bewahrt sie auf. Wendet sich die Verliererin oder der Verlierer an das Fundbüro, klärt dieses das Eigentum an der Fundsache ab Es händigt die Fundsache der berechtigten Person aus und bezahlt der Finderin oder dem Finder den Finderlohn aus.
Der Verwertungsdienst erhält von der Polizei, den Strafuntersuchungsbehörden, den Gerichten und dem Betreibungs- und Konkursamt den Auftrag, beschlagnahmte Sachen aufzubewahren. Auf Anweisung der auftraggebenden Instanzen händigt es die beschlagnahmte Sache der berechtigten Person aus oder verwertet sie. Den Verwertungserlös überweist der Verwertungsdienst den auftraggebenden Instanzen nach Abzug der Verwertungskosten.