Kanton
HINWEIS: Die Website zur frühen Sprachförderung befindet sich noch im Aufbau. Sämtliche Informationen auf dieser Website sind aktuell, jedoch noch nicht vollständig. Wir bemühen uns, die Ergänzungen so schnell wie möglich durchzuführen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Der Kanton unterstützt die Gemeinden bei der Umsetzung und Anwendung eines Sprachförderobligatoriums. Die Koordinationsstelle des Kantons ist für die Durchführung der Sprachstanderhebung verantwortlich. Ausserdem unterstützt der Kanton sowohl anerkannte als auch freiwillige Leistungserbringende früher Sprachförderung, die Qualität ihrer Angebote mittels verschiedener Massnahmen zu verbessern.
Unter allgemeinen Angeboten früher Sprachförderung werden alle Angebote verstanden, in denen frühe Sprachförderung stattfinden kann. Hierzu zählen unter anderem KITAs, Spielgruppen, Tagesfamilien sowie Freizeitangebote in Gruppen die sprachfördernd wirken. Als anerkannte Angebote früher Sprachförderung werden die Angebote verstanden, die gemäss §4 der Verordnung bestimmte Qualitätskriterien erfüllen und professionelle sowie zielgerichtete frühe Sprachförderung anbieten. Im Rahmen von Sprachförderobligatorien müssen die Gemeinden zwingend mit anerkannten Angeboten zusammenarbeiten. Die Anerkennung ermöglicht den Leistungserbringenden zudem den Anspruch auf einen jährlichen Sockelbeitrag von CHF 1'000 beim Kanton.
Die einzelnen Massnahmen und Angebote im Überblick:
1. Koordination früher Sprachförderung
Der Kanton, resp. die Koordinationsstelle frühe Sprachförderung des Fachbereichs Familien steht den Gemeinden und Leistungserbringenden früher Sprachförderung für administrative und organisatorische Fragen rund um die Umsetzung und Anwendung des Gesetzes, die Einführung eines Sprachförderobligatoriums und die Anerkennung von qualifizierten Sprachförderangeboten zur Verfügung.
2. Sprachstanderhebung
Die Koordinationsstelle des Kantons ist für die Durchführung der Sprachstanderhebung verantwortlich. Ab Januar 2025 wird diese jährlich bei allen im Kanton wohnhaften Kindern im Kalenderjahr vor dem Kindergarteneintritt durchgeführt. Die Koordinationsstelle kontaktiert die Erziehungsberechtigten schriftlich. Diese füllen einen Fragebogen über die Deutschkenntnisse ihres Kindes aus und retournieren ihn fristgemäss. Bleibt eine Antwort aus, informiert der Kanton die Gemeinden. Die Aufgabe der Gemeinden ist es dann, die Erziehungsberechtigten zu kontaktieren und Unterstützung beim Ausfüllen des Fragebogens anzubieten. Wenn innerhalb von 14 Tagen keine Reaktion der Erziehungsberechtigten erfolgt, gibt es eine schriftliche Ermahnung seitens Kanton.
Die Universität Basel wertet die Daten anonymisiert aus und informiert die Koordinationsstelle des Kantons über die Ergebnisse. Die Koordinationsstelle des Kantons leitet die Ergebnisse an die Gemeinden und an die Erziehungsberechtigten weiter.
3. Anschubfinanzierung für Gemeinden
Der Kanton beteiligt sich finanziell an Massnahmen und Angeboten zum Ausbau und zur Qualitätsförderung früher Sprachförderung in den Gemeinden. Diese finanzielle Unterstützung umfasst eine Anschubfinanzierung von CHF 160'000.- von 2026 bis 2028. Die Anschubfinanzierung dient als Anerkennung der Gemeinden, die sich in der frühen Sprachförderung engagieren.
4. Sockelbeitrag für anerkannte Angebote früher Sprachförderung
Der Kanton unterstützt anerkannte Leistungserbringenden früher Sprachförderung (Spielgruppen und KITAs) in Form eines Sockelbeitrags. Der Sockelbeitrag dient den Leistungserbringenden dazu, Aufwände für die Professionalisierung von Angeboten früher Sprachförderung gemäss fachlichen Standards zu kompensieren. Die Höhe des Sockelbeitrags beträgt CHF 1'000.- pro Jahr und Trägerschaft.
5. Aus- und Weiterbildungen
Leistungserbringende mit Standort im Kanton Basel-Landschaft erhalten die Kurskosten für Aus- und Weiterbildungen für die frühe Sprachförderung vollumfänglich erstattet, soweit diese für den Erhalt einer Anerkennung als Angebot früher Sprachförderung notwendig sind. Dies umfasst das «Kursgeld» des Einführungssemesters «Frühe Sprachförderung» bzw. des ersten Semesters des Lehrgangs der Berufsfachschule Basel (das Kursgeld für die weiteren Semester des Lehrgangs «Frühe Sprachförderung» wird zur Hälfte vom Kanton übernommen) sowie Ausbildungsangebote der IG Spielgruppen GmbH (Zertifikatslehrgang «Sprache und Integration», Module 1-4) in einem Umfang von circa 40 Stunden. Die Kosten für weitere Angebote können auf Antrag und nach gemeinsamer Absprache mit der Koordinationsstelle frühe Sprachförderung des Kantons übernommen werden. Aus- und Weiterbildungen im Bereich frühe Sprachförderung stehen allen Leistungserbringenden offen, unabhängig von einem Obligatorium oder der Zusammenarbeit mit Gemeinden oder anderen Institutionen.
6. Regionale Vernetzungstreffen
Sowohl anerkannte als auch freiwillige Leistungserbringende früher Sprachförderung können kostenlos an regionalen Vernetzungstreffen teilnehmen. Diese werden durch den Kanton finanziert und finden mehrmals im Jahr an unterschiedlichen Orten statt. Regionale Vernetzungstreffen ermöglichen den Spielgruppenleitenden und KITA/Tagesfamilien-Mitarbeitenden einen Wissenstransfer. > Nächste Treffen
7. Zusammenarbeit mit interkulturellen Vermittlerinnen und Vermittlern für Gemeinden und Erziehungsberechtigte
Beim Ausfüllen des Fragebogens im Rahmen der Sprachstanderhebung sowie bei wichtigen Gesprächen im Zusammenhang mit dem GfS, können bei sprachlichen Barrieren interkulturelle Vermittlerinnen und Vermittler hinzugezogen werden. Dieses Angebot ist freiwillig, kostenlos und kann mit oder ohne Obligatorium von den Gemeinden in Anspruch genommen werden. Finanziert wird es durch das KIP 3.