Fahrnisversteigerung

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Die Durchführung öffentlicher Fahrnisversteigerungen bedarf einer Bewilligung der Sicherheitsdirektion BL, Fachbereich Bewilligungen. Keine Bewilligung ist erforderlich, wenn eine juristische Person mit öffentlichem oder gemeinnützigem Zweck Gegenstände versteigert, welche ihr unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden und wenn deren Erlös einem öffentlichen oder gemeinnützigen Zweck zugeführt wird.

- Antrag: Fahrnisversteigerung

Adresse 
Sicherheitsdirektion BL
Bewilligungen
Mühlegasse 14
Postfach
4410 Liestal
Lageplan    

Tel. 061 552 58 68

Öffnungszeiten

Gesetzessammlung Basel-Landschaft